Über 130'000 Franken

Zuger Rapidshare: Chefs müssen Prozesskosten zahlen

Der Gründer der Firma Rapidshare wurde mit Raubkopien Schlossbesitzer. (Bild: Konkursamt Thurgau)

Der Firmengründer und dessen Frau der ehemaligen Baarer Firma Rapidshare wurden wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt. Erfolglos – es folgte ein Freispruch. Jedoch brummte das Gericht dem Ehepaar die Prozesskosten auf. Nun bestätigt das Zuger Obergericht diesen Entscheid.

Die Firma Rapishare war während einer kurzen Zeit eine der meistgefragten Webseiten der Welt. Besonders beliebt war das in Baar domizilierte Unternehmen für den Austausch von Dateien, darunter auch urheberrechtlich geschütztes Material. Nach Druck aus dem Ausland und Gesetzesänderungen hat das Baarer Unternehmen seinen Betrieb im Jahr 2015 eingestellt.

Was blieb, war ein grosses Vermögen, zwei gekaufte Schlösser und eine Anklage wegen gewerbsmässiger Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Urheberrechtsgesetz (zentralplus berichtete). Alleine von 2008 bis 2009 schüttete sich der Hauptaktionär eine Bruttodividende von 86 Millionen Franken aus.

Schweizer Justiz nicht zuständig

Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten, ein Ehepaar, wurden erstinstanzlich teilweise eingestellt, in anderen Punkten wurde das Paar freigesprochen. Hauptgrund war, dass viele illegale Dateien aus dem Ausland hochgeladen wurden. Die Schweizer Justiz war damit in weiten Teilen gar nicht zuständig. Die Beschuldigten mussten jedoch die Verfahrenskosten übernehmen. Diese betragen für die beiden Angeklagten rund 30'000 Franken. Zudem mussten die beiden Beschuldigten die Privatklägerinnen mit 67'000 Franken entschädigen. Das Ehepaar hätte also insgesamt 127'000 Franken bezahlen müssen.

Mit diesen Kostenfolgen waren die Beschuldigten nicht einverstanden. Die Verteidigungen brachten zusammengefasst vor, das Ehepaar hätte sich nicht in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise widerrechtlich verhalten. Laut der Verteidigung seien die Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer der Plattform nicht nachgewiesen. Sie reichten daher Berufung ein.

Zusätzliche Kosten wegen Berufungsverfahren

Das Zuger Obergericht bestätigt nun die Sicht der Vorinstanz, wie aus dem eben publizierten Urteil hervorgeht. Laut Gericht ist es erwiesen, dass zahlreiche urheberrechtsgeschützte Werke wiederholt auf der Plattform aufgetaucht sind, obwohl das Unternehmen zuvor ausdrücklich zugesichert hatte, dass ein zukünftiger Upload nicht mehr möglich sei.

Auch wenn die Mitwirkung an den Rechtsbrüchen nicht vorsätzlich erfolgte, hätte Rapidshare eine Plattform betrieben, welche eine hohe Gefahr für Urheberrechtsverletzungen bot. Aufgrund des Geschäftsmodells seien diese vorhersehbar gewesen. Indem das Baarer Unternehmen nicht alle möglichen und zumutbaren Massnahmen ergriffen habe, um die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, haben sie fahrlässig an den Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer mitgewirkt. Die Strafuntersuchung sei daher berechtigt und die Beschuldigten hätten auch die entsprechenden Verfahrenskosten zu tragen.

Da das Ehepaar jetzt auch die Kosten für das Berufungsverfahren übernehmen muss, wird die Rechnung noch einmal höher. Rund 5200 Franken betragen diese für das Berufungsverfahren. Zudem muss das Ehepaar noch rund 1900 Franken an die Privatklägerinnen für deren Aufwand im Berufungsverfahren entrichten.

Was machte die Firma Rapidshare?

Rapidshare war einst eines der erfolgreichsten Schweizer Start-ups und eine der 20 beliebtesten Websites der Welt, die täglich bis zu 42 Millionen Besucher hatte. Das Unternehmen, das im Jahr 2002 gegründet wurde und später seinen Hauptsitz in Baar hatte, bot Speicherplatz an, über den Nutzer Daten austauschen konnten.

Besonders beliebt war das Unternehmen für den Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material. Der Druck vonseiten der Film-, Musik- und Game-Industrie wurde im Laufe der Jahre immer grösser und als die Schweiz vor Gesetzesänderungen stand, beschränkte Rapidshare die kostenlosen Nutzerkonten.

Dies war der Anfang vom Ende für das Unternehmen, das im Jahr 2013 drei Viertel seiner 60 Angestellten entliess und zwei Jahre später den Dienst vollständig einstellte. Im Jahr der Massenentlassung erwarb der Unternehmensgründer die Villa Margaritha in Vitznau, im Jahr 2019 folgte aus dem Konkurs von Rolf Erb das Schloss Eugensberg in Salenstein TG. Das 82 Hektar grosse Anwesen hat eine Grösse von rund 100 Fussballfeldern.

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