Villa in Oberägeri sollte denkmalgeschützt werden

Zürcher Banker kämpft gegen den Zuger Denkmalschutz

In Oberägeri soll ein Haus unter Denkmalschutz gestellt werden – der Eigentümer wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen. (Bild: Andreas Busslinger)

Ein Banker aus dem Kanton Zürich wollte verhindern, dass seine Villa in Oberägeri unter Denkmalschutz gestellt wird. Einen Entscheid der Zuger Regierung zog er bis vors Bundesgericht, das nun ein Urteil fällte.

Nur die Seetrasse und wenige Meter trennen das Grundstück in Oberägeri vom Ufer des Ägerisees. Darauf steht eine Villa, gebaut in den 1920er-Jahren. Seit 2011 ist die Villa im Inventar der schützenswerten Objekte des Kantons Zug aufgeführt. Dies offenbar zum Unmut des Besitzers.

Wie einem Urteil des Bundesgerichts und zuvor einem des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist, versucht dieser seit einigen Jahren, seine Liegenschaft aus dem Inventar und dem Denkmalschutz zu entlassen. Laut dem Geoportal des Kantons Zug handelt sich beim Eigentümer um einen Banker aus dem Kanton Zürich. Auf Anfragen von zentralplus hat er bisher nicht reagiert.

Regierung setzt Villa erst recht unter Schutz

Wie den beiden Urteilen zu entnehmen ist, gelangt er im November 2020 erstmals an den Zuger Regierungsrat mit der Bitte, die Villa aus dem Inventar zu entlassen. Dieser führte einen Augenschein durch, lehnte das Gesuch jedoch ab. Doch nicht nur das: Die Regierung beschloss auch, das Gebäude als Baudenkmal von lokaler Bedeutung unter kantonalen Denkmalschutz zu stellen. Insbesondere die historischen Bodenbeläge, die Stuckdecken, die Wandtäfer und Wandschränke, der Kachelofen und die bauzeitlichen Radiatoren spielten für den Entscheid eine Rolle. Die Villa habe einen äusserst hohen wissenschaftlichen, kulturellen und heimatkundlichen Wert, konstatierte die Zuger Regierung damals.

Anders sah es der Eigentümer der Villa und zog gegen den Entscheid vor das Zuger Verwaltungsgericht. Die Argumentation: Die Unterschutzstellung blockiere die Entwicklung des Areals und die innere Verdichtung, wie sie vom Gesetzgeber gefordert sei. Eine vernünftige bauliche Weiterentwicklung werde verhindert. Betroffen seien auch etwa Massnahmen, um die Villa für alters- oder behindertengerechtes Wohnen umzugestalten.

Er verwies dabei auch auf eine Motion in Oberägeri von 2015, die forderte, dass der Gemeinderat nur wirklich wichtige Objekte unter Schutz stellt.

Verwaltungsgericht lässt Banker abblitzen

Der Eigentümer machte zudem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Dies, weil er nach dem ersten Augenschein durch den Kanton Zug nichts mehr gehört habe von diesem bis zum Entscheid, die Villa unter Schutz zu stellen. Er hätte vorab die Gelegenheit erhalten sollen, sich dazu zu äussern, argumentierte der Eigentümer laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts.

Dieses führte auf dem Grundstück ebenfalls einen Augenschein durch. Und lehnte die Beschwerde ab. Es sei zwar richtig, dass die innere Verdichtung hoch zu gewichten sei und die Interessen des Eigentümers durch die Unterschutzstellung beschnitten würden. Es beurteilte die Interessen des Denkmalschutzes aber als höher. Ausserdem kam es zum Schluss, dass das rechtliche Gehör des Eigentümers nicht verletzt wurde.

Denkmalschutz wichtiger als alles andere

Dieser liess das aber nicht auf sich sitzen und zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Nun liegt auch dieses Urteil vor. Und auch das Bundesgericht erteilt dem Banker eine Abfuhr. Es kommt zum Schluss, dass der Denkmalschutz definitiv höher zu gewichten sei als die möglichen Bauabsichten des Eigentümers. Das Verwaltungsgericht habe schliesslich einen Augenschein vor Ort durchgeführt, und wenn es dabei zum Schluss gekommen sei, dass die Villa schützenswert sei, dann sei anzunehmen, dass dem auch so sei. Auch könne keine Rede von Willkür sein, wie vom Eigentümer gerügt.

Es glaubte denn auch nicht, dass die Öffentlichkeit ein grosses Interesse daran habe, dass die Villa nicht unter Schutz gestellt wird. Als höchstes zu gewichtendes Interesses gelte demnach dasjenige des Denkmalschutzes.

Somit bleibt die Villa in Oberägeri unter Schutz, und der Kampf des Zürcher Bankers hat zumindest rechtlich vorerst an der höchsten Instanz ein Ende gefunden.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


4 Kommentare
  • Profilfoto von Lienard D.
    Lienard D., 20.03.2024, 18:56 Uhr

    Hätte der Erbauer eine grössere Villa gewollt, wäre das zustande gekommen. Die Umstände gebieten künftig keine architektonischen Ikonen mehr zu bauen. Die neue ÜZ ist so ein Instrument, das Mittelmass geradezu antreibt: Viereckige Kisten für spätere transhumane rein funktionale Wesen. Eine interessante Welt, die sich da auftut: Ein paar schöne alte Gebäude umzingelt von Klötzen.

    Die Möglichkeit einer guten und geschickten baulichen Erweiterung wird nicht geprüft, die zu einem neuen ikonischen Werk führen könnte. Dazu gibt es viele hervorragende Beispiele.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Gisela
    Gisela, 19.03.2024, 06:52 Uhr

    "Auch könne keine Rede von Willkür sein, wie vom Eigentümer gerügt."
    Nein, Nein, nie, nicht in Zug.
    Gartenstadt, Sagi, Kanti, Gotthard, …

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Tinu Mase
    Tinu Mase, 18.03.2024, 17:52 Uhr

    Also darf nur da Denkmalschutz bestehen wo es nicht den Interessen eines reichen Käufers widerspricht? Sorry aber ich sehe da null Anlass zur Kritik am Kanton.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Koni
    Koni, 18.03.2024, 16:03 Uhr

    Krass und damit hat er dem Kanton ein Museum finanziert. Auch eine Variante, Kulturgüter zu schützen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon