«Nutzung vor Musealisierung»?

Wie es um denkmalgeschützte Liegenschaften in Luzern steht

Machen für einmal gemeinsame Sache: Mario Stübi (SP-Grossstadtrat, links im Bild) und Patrick Zibung (SVP-Grossstadtrat, rechts). (Bild: zvg)

In einem politischen Vorstoss äusserten die Stadtluzerner SP und die SVP gemeinsame Kritik. Sie finden, dass der Denkmalschutz bei energetischen Sanierungen hintenanstehen müsse. Und fragten, wie der Stadtrat zum Prinzip «Nutzung vor Musealisierung» steht.

Die Interpellation eingereicht haben Mario Stübi namens der SP-Fraktion und Patrick Zibung namens der SVP-Fraktion. Darin schreiben die Luzerner Grossstadträte, dass es dem «konsolidierten Verständnis für baukulturelles Erbe» zu verdanken sei, dass die Schweiz reich an Baudenkmälern sei und diese zu pflegen wisse.

Sie äusserten aber auch Kritik und gingen auf Konflikte ein. Zum Beispiel bei der Montage von Photovoltaikanlagen in Ortsbildschutzzonen, wo es regelmässig unterschiedliche Auffassungen zwischen Fachstellen und Bauherrschaften gebe. Die Interpellanten wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, inwiefern die Bestrebungen nach mehr Solaranlagen mit der Praxis der städtischen Fachstelle Denkmalpflege und Kulturgüterschutz vereinbar seien.

Weiter wollten sie wissen, wie der Stadtrat zum Prinzip «Nutzung vor Musealisierung» steht. Also dass in Abwägungsfällen eine denkmalpflegerische Einschätzung zurückzustufen sei, wenn diese in einer Liegenschaft einen Leerstand zur Folge hätte oder eine bisherige oder potenzielle Nutzung verunmöglicht würde.

Fachstelle beurteilt nicht Nutzung – sondern Auswirkungen auf Bausubstanz

Nun liegt die Antwort des Stadtrates vor. In dieser führt er auf, dass auch ihm wichtig sei, die Produktion von Solarstrom voranzutreiben. «Photovoltaikanlagen sollen in allen Bauzonen möglich sein: in der Ortsbildschutzzone B unter Berücksichtigung der Schutzinteressen und in der Schutzzone A nur in Spezialfällen.»

Mit Spezialfällen sind Flachdächer und wenig einsichtige Nebenbauten gemeint. Mit dieser Abstufung könne nach wie vor auf das historische Ortsbild Rücksicht genommen werden, so der Stadtrat weiter.

Zur Frage «Nutzung vor Musealisierung» schreibt er: «Die Fachstelle Denkmalpflege und Kulturgüterschutz findet bei fast allen Objekten Lösungen, um eine bestehende oder neue Nutzung zu ermöglichen.» Die Fachstelle beurteile nicht die Nutzung eines Objekts, diese sei durch die Bau- und Zonenordnung vorgegeben.

Die Fachstelle beurteile vielmehr die Auswirkungen einer Nutzung auf die Bausubstanz. Diesbezüglich spiele wiederum die Einstufung des Objekts im Kantonalen Bauinventar eine Rolle. «Aufgrund der Präsenz im Ortsbild sind zum Beispiel in der Neustadt hofseitig oft mehr Veränderungen möglich als strassenseitig», so der Stadtrat. Entscheidend sei die Frage, inwiefern die
neue Nutzung und ihre baulichen Folgen für das Denkmal vertretbar seien.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 01.03.2023, 12:02 Uhr

    Zum Thema Raumentwicklung, das Luzerner Theater ins KKL integrieren und aus dem Herr würdigen Bau zu einer Jugendherberge umbauen, so verhindern wir die unnötige Planlosigkeit der Luzerner Stattregierung sparen Geld können getrost ein Ja für ARNBN in die Urne leben und alle haben wieder etwas davon.

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