Stanser wartet seit Jahren auf sein Geld

Immobilienfirma leiht fünf Millionen – und behält sie

Die Luzerner Immobilienfirma spielt auf Zeit. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Wie vielen Menschen würdest du fünf Millionen Franken anvertrauen, wenn du sie hättest? Vermutlich nur wenigen. Ein Stanser Unternehmer hat dabei aufs falsche Pferd gesetzt. Nun beschäftigen sich die Luzerner Gerichte mit dem Fall.

Die Luzerner Firma ist im Immobilien- und Finanzwesen tätig. Auf ihrer Website bietet sie Investoren an, ihr Geld in Renditeobjekten anzulegen. «Genau richtig» sei man da bei ihnen. Ein Stanser Unternehmer würde dem wohl widersprechen.

Der Mann hat der Firma im Januar 2018 ein Darlehen von über fünf Millionen Franken gegeben. Dafür wurde ihm eine Provision von 500'000 Franken gesprochen. Einen Monat später holte sich die Firma mit einem zweiten Darlehen nochmals eine halbe Million Franken bei dem Stanser ab.

Das Geld sollte er im April 2018 zurückbekommen. Mit Betonung auf «sollte».

Schuldenberg der Luzerner Immobilienfirma wächst monatlich

Gesehen hat er davon bis heute nur einen Bruchteil. Auch die vereinbarten Verzugszinsen von jährlich fünf Prozent flossen nicht zu dem Unternehmer. Damit wuchs der Schuldenberg der Luzerner Immobilienfirma monatlich um rund 21'000 Franken.

Verständlicherweise beschritt der Stanser daraufhin den Rechtsweg. Im Juli 2019 – notabene fast 1,5 Jahre, nachdem die Rückzahlung fällig gewesen wäre – betrieb er die Immobilienfirma. Die Zinsen beliefen sich zum dem Zeitpunkt bereits auf eine Summe von fast 350'000 Franken. Doch die Immobilienfirma dachte nicht daran, dafür geradezustehen.

Abmachung schwarz auf weiss – es nützt nichts

Das Bezirksgericht Luzern hob den Rechtsvorschlag auf, mit dem sich die Firma gegen die Betreibung wehrte. Doch auch das nützte dem Unternehmer nichts. Die Immobilienfirma behauptete nämlich, dem Unternehmer gar keine Zinsen zu schulden.

Sie behauptete, die Rückzahlung ihres Darlehens sei an den Verkauf einer grossen Liegenschaft gebunden gewesen, der leider nicht zustandegekommen sei. Solange dieses Geschäftsgebäude nicht verkauft sei, müsse das Geld nicht zurückbezahlt werden – und auch Zinsen seien nicht geschuldet.

Es wirkt, als würde die Immobilienfirma damit auf Zeit spielen. Fakt ist: Im Darlehensvertrag ist klar festgehalten, dass ein Verzugszins bezahlt werden muss, «sollte das Darlehen bis am 6. April 2018 nicht zurückbezahlt worden sein».

Tanz durch die Instanzen verschafft der Luzerner Immobilienfirma Zeit

Auch für eine angebliche Stundung, welche die Firma und der Unternehmer vereinbart haben sollen, gibt es aus Sicht des Bezirksgerichts Luzern keinerlei Beweise. Den Vorwurf, dass es sich bei dem Stanser um einen Kredithai mit Wucherzinsen handelt, verneinte es ebenfalls.

Im März 2019 entschied das Bezirksgericht deshalb, dass die Immobilienfirma dem Unternehmer Zinsen in der Höhe von rund 310'000 Franken zahlen muss. Die Immobilienfirma zog den Entscheid ans Kantonsgericht weiter – allerdings erfolglos. Das Kantonsgericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz und verpflichtete die Immobilienfirma, Anwalts- und Gerichtskosten von fast 46'000 Franken zu bezahlen.

Mehrere Gerichtsverfahren, die seit Jahren laufen

Ob die leidige Geschichte damit ein Ende hat? Das ist offen. Der Entscheid ist nämlich noch nicht rechtskräftig.

Was ist das für eine Firma, die so unbeschwert das Geld Anderer ausgibt? Aufgrund der Akkreditierungsauflagen an den Luzerner Gerichten ist zentralplus verpflichtet, sie anonym zu halten.

Kein Geheimnis ist es allerdings, dass die Immobilienfirma in mehrere Gerichtsverfahren verwickelt ist. Und anderem läuft seit Jahren ein Prozess im Bereich Bau- und Planungsrecht in einer Gemeinde, die am Vierwaldstättersee liegt.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden.

zentralplus sieht regelmässig Urteile des Luzerner Kantonsgerichts ein, um über dessen Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel auf dieser Reihe findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Urteil 1B 22 13 des Kantonsgerichts Luzern
  • Website der Luzerner Gerichte
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lino Baudo
    Lino Baudo, 30.09.2022, 09:54 Uhr

    Das tut mir leid für den Stanser Unternehmer, allerdings scheint er wohl ziemlich naiv gewesen zu sein. Die besagte Immobilienfirma hat einen denkbar schlechten Ruf, viele Akteure arbeiten nicht mehr mit ihr zusammen, namhafte Banken finanzieren aufgrund der schlechten Erfahrungen per se keine Projekte mehr mit ihr. Und lassen sich dadurch Erträge / Geschäfte entgehen… Hätte der Unternehmer sich nur ein bisschen umgehört, hätte er sich das ersparen können.

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