Obwohl er hier Familie hat

In Luzern aufgewachsener Sex-Straftäter wird ausgewiesen

Er hat vor sieben Jahren zweimal Frauen bedroht und zu Sex gezwungen und sitzt deshalb im Knast. Nach dem Absitzen seiner Haftstrafe wird der 27-jährige mazedonische Staatsangehörige aus der Schweiz weggewiesen, entschied das Luzerner Kantonsgericht. Dass er mit einer Schweizerin verheiratet ist und ein kleines Kind hat, hilft ihm nicht.

Seit 2016 sitzt der in er Schweiz geborene und aufgewachsene mazedonischen Staatsangehörigen für dreieinhalb Jahre in der Luzerner Haftanstalt Grosshof ein. Er war zweitinstanzlich wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt worden.

Er hatte sich im Herbst 2011, damals 20-jährig, mit einem Kollegen im Inseli getroffen, gekifft, gekokst, getrunken um dann im Tribschenquartier eine Prosituierte aufzugabeln. Die fuhren die beiden auf einen Parkplatz, hielten ihr eine Gaspistole an den Kopf und zwangen sie zu ungeschütztem Sex. Eine Woche später taten sie dies erneut – im Beisein eines weiteren Komplizen.

Vor Ausschaffungsinitiative

Das Amt für Migration entschied später, dass der Mann nach dem Absitzen seiner Strafe die Schweiz verlassen muss, was er anfocht. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement stützte den Entscheid ebenso wie nun das Kantonsgericht. Dies berichtete die «Zentralschweiz am Sonntag» in ihrer neusten Ausgabe.

Eine Vergewaltigung gehört zu jenen schweren Straftaten, die seit Annahme der Ausschaffungsinitiative dazu führen, dass ein Ausländer sein Recht auf einen Aufenthlt in der Schweiz verwirkt. Das gilt zwar erst für Straftaten seit 2016, aber wenn jemand mehr als ein Jahr Gefägniis kassiert hatte, konnte ihm auch vorher schon die Neiderlassung entzogen werden – wenn es verhältnismässig ist.

Trennung der Familie zumutbar

Und ebendies hatte das Kantonsgericht zu prüfen. Der Mann argumentierte, dass er heute ein anderer Mensch sei. Seine familiären Verhältnisse hätten sich verändert, er nehme keine Drogen mehr. Zudem sei er hier geboren und aufgewachsen und habe zu seinem Heimatland keinen Beziehung mehr.

Der 27-Jährige hat mittlerweile auch eine Schweizerin geheiratet, mit der er eine Tochter hat, die zur Welt kam, als er schon einsass. Das Kantonsgericht schreibt in seinem Urteil, dass die Wegweisung die Trennung der Familie zur Folge haben werde. Seine Ehefrau sei noch nie in Mazedonien gewesen, sie spreche weder albanisch noch mazedonisch. Es sei nicht anzunehmen, dass sie auswandern werde.

Musste damit rechnen

Auf der anderen Seite sitze der Mann seit der Geburt seiner Tochter im Gefängnis, sodass er nicht zu einer nahen Bezugsperson der Tochter geworden sei. Der Vater habe «den Fortbestand seines Familienlebens in der Schweiz selbst verschuldet und mutwillig aufs Spiel gesetzt.» Er sei kurz nach seiner Verurteilung die Ehe eingegangen – im Wissen, dass eine Wegweisung geprüft werde. «Er und seine Ehefrau mussten davon ausgehen, dass sie ihre Beziehung nicht in der Schweiz leben können.»

Das Interesse der Tochter mit beiden Elternteilen aufzuwachsen, überwiege das öffentliche Interesse an der Ausreise des Vaters nicht. Gemäss Gutachten gehe vom 27-jährigen «ein geringes Rückfallrisiko für Sexual- und Gewaltdelikte» aus. Es sei daher für ihn zumutbar, den Kontakt zu seiner Ehefrau und später zu seiner Tochter über die üblichen Kommunikationskanäle und über Besuche zu pflegen.

Der Entscheid kann ist nichts rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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