Gesetz schütz Tiere und Pflanzen besser

Schwere Fälle von illegalem Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sollen künftig als Verbrechen gelten. Entsprechend sollen auch die Strafen härter ausfallen. Das will der Bundesrat. Er hat die Vernehmlassung zur Revision des sogenannten Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten eröffnet. Ein schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn Personen gewerbs- oder bandenmässig den Handel betreiben oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren verkaufen. Mit der Gesetzesrevision setzt der Bundesrat ein internationales Artenschutzübereinkommen um. Die Vernehmlassung läuft nun bis Mitte November.

Quelle:swisstxt
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