Senior um 48000 Franken geprellt

Zuger liess sich von internationalen Betrüger-Ring einspannen

Die Spur des Geldes verliert sich in Nigeria. (Bild: Symbolbild Macedo_Media, Pixabay)

Sein Konto hat ein Zuger völlig fremden Menschen zur Verfügung gestellt, um darüber Zahlungen ins Ausland abzuwickeln. Das Geld stammte aus einem Internetbetrug. Nun wird er wegen Geldwäscherei verurteilt.

Wer kennt sie nicht? Mails, in denen steht, man habe die Euromillions gewonnen. Oder auf einem ausländischen Konto lägen Millionen für einen. Tausende solcher Mails werden täglich gelöscht. Doch hin und wieder reagiert einer darauf ­– und dann kann es böse enden.

Ein pensionierter Lehrer fiel auf genau so einen Trick herein. Er bekam 2015 eine solche Mail. Darin hiess es, er habe Anspruch auf 4,4 Millionen Euro, die zu seinen Gunsten auf ein ausländisches Konto einbezahlt worden seien. Für die Kontoführung ­– und um die Zahlung freizuschalten, müsse er allerdings etwas Geld überweisen.

Der Mann stieg darauf ein. Und überwies im Laufe der nächsten zwei Jahre insgesamt 48’000 Franken auf verschiedenste Konten. Unter anderem auf dasjenige eines Zugers, der sein Konto Menschen zur Verfügung stellte, deren Namen er noch nicht mal kannte.

Ihn lockte das leicht verdiente Geld

Besagter Zuger hatte ebenfalls 2015 eine Mail erhalten. Er wurde darin angefragt, ob er zusätzliches Geld verdienen möchte. Es handle sich um nichts Illegales. Er müsse lediglich Geld, das auf sein Konto einbezahlt werde, auf andere Konten weiterleiten. Dadurch würden Schulprojekte in Nigeria unterstützt.

5 Prozent der Summe sollte er für sich behalten dürfen. Also stimmte der Zuger zu und richtete dafür extra ein neues Konto ein. Auch etwas Geld des pensionierten Lehrers landete bei ihm. 1’000 Franken, um genau zu sein, die der Zuger pflichtschuldig auf ein Konto in Nigeria weiterleitete – wo sich die Spur in nichts auflöste.

4’000 Franken landeten in Nigeria

Noch in einem weiteren Fall machte sich der Zuger zum Komplizen. Dem zweiten Opfer wurde vorgemacht, es habe knapp eine Million bei den Euromillions gewonnen. Nachdem ihm zudem eine notarische Gewinnbenachrichtigung und ein Schreiben eines Anwalts geschickt wurde, war auch das zweite Opfer bereit, Geld auf das Konto eines Unbekannten einzuzahlen. Die knapp 4’000 Franken landeten über den Zwischenhalt in Zug ebenfalls in Nigeria.

Die Zuger Staatsanwaltschaft konnte die Betrüger nicht ermitteln, aber immerhin den Mittelsmann zur Rechenschaft ziehen. Aus ihrer Sicht nahm dieser zumindest in Kauf, dass das Geld aus einem Verbrechen stammte. «Er erhielt ohne einen ersichtlichen Grund Gelder, welche von ihm nicht bekannten Drittpersonen stammten, und überwies diese ohne weitere Abklärungen auf ausländische Konten», fasst sie die Tat zusammen.

Im Wiederholungsfall muss er 4’500 Franken zahlen

Dass die Überweisungen über sein Konto laufen mussten, lasse sich nicht logisch erklären – und das hätte auch von dem Beschuldigten erkannt werden müssen. Damit habe er sich der mehrfachen Geldwäscherei schuldig gemacht. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, wird der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

Bezahlen muss er diese, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahren erneut bei einem ähnlichen Delikt erwischt wird. Sofort fällig wird jedoch eine Busse von 1’350 Franken. Möglich ist zudem, dass er dem pensionierten Lehrer das Geld zurückzahlen muss. Darüber wird ein Zivilgericht entscheiden müssen.

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