Wo oben ohne erlaubt ist – und wo nicht

So steht es um blanke Busen in Zuger Hallenbädern

Free the Boobies: Doch wie sieht's in hiesigen Hallenbädern aus? (Symbolbild: Adobe Stock)

Oben ohne Baden wird in Zugs Freibädern toleriert. Nicht aber in den Hallenbädern. Hier gilt es, den Busen zu bedecken – mit zwei Ausnahmen. Wobei die Frage offen bleibt, was denn eigentlich eine «ordentliche Badekleidung» ist.

Die Debatte um den Dresscode in Schweizer Badis verstummt so schnell nicht: Nachdem SP-Nationalrätin Tamara Funiciello das Thema aufs Tapet gebracht wird, fragen wir uns allerorts: Darf Frau hier auch oben ohne sonnen?

In den Freibädern in Luzern und Zug macht man aus dem Oben-Ohne-Baden grösstenteils kein so grosses Thema. In der Stadt Luzern darf in den Freibädern das Bikinioberteil beim Sonnen ausgezogen werden – und auch die Stadt Zug toleriert's, wenn sie es auch nicht unbedingt wünscht (zentralplus berichtete).

Im Ägeribad tabu – im Hallenbad Lättich okay

Doch in den Hallenbädern sieht es wieder ein wenig anders aus. Im Ägeribad beispielsweise. Da ist das Tragen von Badekleidern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Das Bikini-Oberteil ist im Hallenbad Pflicht. An manchen Stellen muss aber gleich ganz blankgezogen werden: So gilt im Wellness-Bereich eine beschilderte textilfreie Zone.

Im Hallen- und Freibad Lättich in Baar ist das Baden nur in Badebekleidung gestattet. So zumindest steht es in der Badeordnung. Doch was heisst das schon? Reicht die Bikinihose? Betriebsleiter Marco Weber sagt, dass outdoor wie indoor dieselben Regeln gelten: Oben ohne sei per se erlaubt. Nur mache davon drinnen niemand Gebrauch. «Im Hallenbad hat sich unseres Wissens bis jetzt aber keine Frau ‹entblösst›», so Betriebsleiter Marco Weber. Und weiter: «Bei uns war das Oben-Ohne-Baden auch nie Thema oder ein Problem.»

Im Hallenbad Röhrliberg steht in der Badeordnung lediglich, dass die Badekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen soll. Ein explizites Verbot, das das oben ohne Baden verbietet, existiert nicht. Man sei auch noch nie mit diesem Bedürfnis konfrontiert worden, sagt Markus Jund, Bereichsleiter Bäder Cham, auf Anfrage. «Das Thema Oben-ohne-Baden ist bei uns sowie unseren Kundinnen und Kunden weder Tabu- noch Hauptthema.»

Ordentliche Badekleidung in den städtischen Hallenbädern: Also oben mit

Die beiden städtischen Hallenbädern Herti und Loreto werden von den Stadtschulen genutzt, stehen aber auch der Öffentlichkeit und Vereinen zur Verfügung. Für die beiden Bäder gilt die Badeordnung der Stadt aus dem Jahr 2014. In dieser ist unter Paragraph 5 geregelt, dass alle Badegäste zu unterlassen haben, «was die anderen Benützerinnen und Benützer in deren Wohlbefinden stören könnte.» Unter anderem steht da: «Die Benützung der Hallenbäder hat in ordentlicher Badebekleidung zu erfolgen.»

Und wie definiert die Stadt Zug, wann eine Badekleidung noch ordentlich ist und wann nicht? Die Antwort: Ordentlich ist, was oben und unten verhüllt. Thomas Felber, Leiter Sport der Stadt Zug, sagt auf Anfrage: «Im Gegensatz zu den städtischen Seebäder ist das oben ohne Schwimmen in den städtischen Hallenbädern nicht erlaubt. Hier würde das Personal anständig intervenieren und eine Frau darum bitten, sich oben etwas anzuziehen.»

Ob Funiciello wirklich schweizweit die Oben-mit-Pflicht zum Fall bringt? Ihr geht es um etwas anderes: «Es geht um die Freiheit, was man mit seinem Körper machen will und was nicht», sagte sie gegenüber «CH Media».

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Marco Weber (Betriebsleiter Hallenbad Lättich), Manuela Käch (Kommunikationsverantwortliche Oberägeri), Thomas Felber (Leiter Sport Stadt Zug), Markus Jund (Bereichsleiter Bäder Cham)
  • Badeordnung für die öffentlichen Hallenbäder der Stadt Zug
  • Badeordnung Hallen- und Freibad Lättich
  • Medienbericht «CH Media»
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Daniela Uebersax
    Daniela Uebersax, 19.05.2022, 07:28 Uhr

    Ich sehe für mich keinen Grund, mich ohne Oberteil im Hallenbad aufzuhalten und habe auch noch nie eine Frau ohne gesehen. Dass es aber gegen die Hausordnung verstösst, gibt zu denken.

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