Rotkreuzer Schrebergärtner verurteilt

So kam es zum Gartenhaus-Inferno im Heuboden

Das Gartenhaus brannte vollständig nieder – schuld war eine Unvorsichtigkeit des Besitzers. (Bild: Zuger Polizei)

Ein Gartenhaus in Rotkreuz ist Ende März in Flammen aufgegangen. Nur ein Grossaufgebot der Feuerwehr konnte die Zerstörung der Schrebergarten-Siedlung verhindern. Jetzt haben die Branddetektive herausgefunden, wodurch das Feuer verursacht wurde.

In diesem Fall sind Täter und Opfer dieselbe Person. Ein Schrebergärtner hat durch Unvorsichtigkeit nicht nur sein Häuschen verloren, sondern er muss auch noch eine saftige Busse bezahlen.

Geschehen ist das Unglück Ende März. Der Schrebergarten auf dem Familiengartenareal Rehweid im Gebiet Heuboden in Rotkreuz war während des Lockdowns einer der wenigen Orte, an denen Hobbygärtner auf Distanz soziale Kontakte pflegen konnten.

Nach dem Mittag zündete einer der Schrebergärtner bei der Pergola seines Gartenhauses in einer Feuerschale ein Feuer an. Er liess es im Verlauf des Nachmittags ausbrennen und kontrollierte schliesslich gegen 17.30 Uhr mit der Hand, ob sich noch Glut in der Asche befindet.

Nachdem dies nicht der Fall zu sein schien, entsorgte der 61-Jährige die vermeintlich glutfreie Asche in zwei aufeinander gestapelten Palstik-Farbkesseln. Diese wiederum stellte er auf eine Metallkiste im Geräteraum des Schrebergartenhauses.

Gartenhaus war nur noch Schutt und Asche

Es wirkte, als sei alles in bester Ordnung. Dem war aber nicht so. Die Farbkessel entzündeten sich und das Feuer griff auf den Rest des Geräteschuppens über. Lange Zeit blieb der Brand unbemerkt. Erst gegen 5 Uhr morgens des nächsten Tages ging bei der Zuger Polizei die Meldung ein, dass im Heuboden ein Gartenhaus brenne.

70 Feuerwehrleute rückten umgehend aus. Das Gartenhaus stand zu dieser Zeit bereits in Vollbrand, es war nichts mehr zu retten. Immerhin konnte verhindert werden, dass die Flammen auf die anderen Gartenhäuser übergriffen, die nur wenige Meter entfernt standen (zentralplus berichtete).

Im Wiederholungsfall werden 6000 Franken fällig

Leidtragender des Unglücks ist in erster Linie der Gartenhausbesitzer selber. Sein Besitz brannte vollständig nieder, der Schaden beträgt fast 15'000 Franken. Auf der Nachbarparzelle gingen auch einige Gegenstände im Wert von 690 Franken kaputt.

Für den Gärtner kommt es jetzt aber noch dicker. Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft ihm nämlich vor, dass er im Umgang mit der Asche die notwendige Sorgfalt vermissen liess. Damit habe er sich der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken. Die 6000 Franken würden fällig, wenn der Gärtner sich in den nächsten zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Sofort bezahlen muss er allerdings eine Busse von 1200 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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