Jetzt steht er vor Gericht

Luzerner Züchter soll seine Hunde vernachlässigt haben

Der Luzerner soll sechs Welpen und ihre Mutter auf knapp 14 Quadratmetern gehalten haben. (Bild: Symbolbild Pixabay)

Er nennt sich selber Tierfreund – und steht nun wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Bezirksgericht Willisau. Für die Verteidigung ist klar: Nicht der Hundezüchter, sondern die Staatsanwaltschaft hat ihren Job nicht gemacht.

Wer den Strafbefehl liest, dem wird es schwer ums Herz. Eingepfercht in ein knapp 14 Quadratmeter kleines Zimmer soll ein Luzerner Züchter eine Mutterhündin und ihre sechs Welpen gehalten haben. Ohne Decken, ohne Liegeflächen, ohne genügende Rückzugsmöglichkeiten. Der Boden sei nur mit einer Plastikplane ausgelegt und voller Kot gewesen. Beissend der Geruch. Die Kleinen hätten keine Abwechslung gehabt und von der Aussenwelt kaum etwas gesehen.

14 weitere Hunde hätten auf dem Gelände und im Haus gelebt, als der Veterinärdienst im Februar 2020 eine Kontrolle durchführte. Der Züchter habe den Tieren nur Auslauf in den Gehegen gewährt. Deshalb hätten die Hunde angefangen, Löcher in den Boden zu buddeln sowie an den Wasserbehältern und den Hütten zu nagen. Die Tiere würden also Dinge fressen, die nicht gefressen werden sollten. «Dies fügt den Hunden Leid und Schmerzen zu», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Der Mann hat den Strafbefehl angefochten. Deshalb steht er an diesem Donnerstagmorgen vor dem Bezirksgericht Willisau. Um abzustreiten. Um zu erklären. Um für Verständnis zu werben.

Der Hundezüchter will kein Tierquäler sein

Seine wichtigste Botschaft: Er ist kein Tierquäler. Im Gegenteil. Er liebt seine Hunde. Sie sind sein Lebensinhalt. «Die Hunde liegen mir am Herzen. Ich lasse nichts zu, was ihnen schaden könnte», versichert er. Der Mann hat eine schwere Zeit hinter sich. Seine frühere Arbeit musste er aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Schon seine Grosseltern hatten Hunde gezüchtet. In jungen Jahren arbeitete der Mann in einem Tierheim. Danach blieb jahrelang keine Zeit, um sich um einen Hund zu kümmern.

Nach einem schweren gesundheitlichen Rückschlag spricht ihm die IV eine Rente zu. Jetzt schafft sich der Mann wieder einen Hund an. Und merkt, wie gut ihm das tut. Über eine Freundin steigt er in die Zucht ein. Kurze Zeit später hat er seinen ersten Wurf.

Die Tiere leben mit ihm. In seinem Haus sind sie jederzeit willkommen. Auch auf dem Sofa. Auch auf dem Bett. Die Hundepflege ist sein Alltag. Am morgen steht er auf und füttert sie. Dann säubert er die Gehege. Dann erst gibt es Frühstück. Danach folgen Spaziergänge. Immer mit drei Hunden gleichzeitig. Bis zu fünfmal am Tag.

Wegen einer Rücken-OP kann er kaum laufen

Kurz bevor der Veterinärdienst bei ihm eine Kontrolle durchführt, musste der Mann ins Spital. Eine Rückenoperation. Er kann kaum laufen, aber er tut, was er kann, damit sich die Tiere wohlfühlen. War er mit der Situation überfordert? «Nein», versichert er auf die entsprechende Nachfrage der Richterin. «Vor vielen Jahren habe ich im Tierheim mit zwei Mitarbeitern 40 Hunde betreut. Ich habe genug Erfahrung.»

Nur war er da noch jünger. Und gesundheitlich besser «zwäg».

10'000 Franken Schulden beim Tierheim

«Ich bin nach der Operation nicht mit den Hunden gelaufen», räumt der Mann ein. Er habe das organisiert. Sprich: Die Tiere waren zeitweise im Tierheim, weil er sich nicht alle betreuen konnte. Noch heute hat der Mann deswegen Schulden in der Höhe von 10'000 Franken.

Für den Züchter ist der Fall hochemotional. Die Tiere sind sein Leben, er kann nicht verstehen, weshalb man ihn praktisch als «Tierquäler» darstellt. Anders als er selbst argumentiert die Verteidigerin streng rechtlich. Sie behauptet, der Veterinärdienst und die Staatsanwaltschaft hätten nicht anständig ermittelt.

Fehlt die rechtliche Grundlage?

Ersterer hatte nach der Kontrolle nämlich diverse Massnahmen zum Schutz der Tiere verfügt. Der Hundehalter setzte diese zwar teilweise um, wehrte sich aber trotzdem gerichtlich dagegen. Weil er die in der Verfügung gemachten Vorwürfe bestreitet. Das Kantonsgericht ging daraufhin vor Ort und nahm einen Augenschein. Danach kam es zu einem Vergleich, der die Verfügung aufhob.

«Es zeigte sich, dass sich der Veterinärdienst bei seinen Vorwürfen nicht auf das Tierschutzgesetz oder die entsprechende Verordnung abstützte, sondern auf eigene Merkblätter, die keine rechtliche Grundlage bilden», so die Verteidigerin. Die Staatsanwaltschaft wiederum stütze sich eins zu eins auf die Verfügung. Das verletze das Legalitätsprinzip, wonach staatliche Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden darf.

Das Bezirksgericht Willisau entschied einmal mehr, das Urteil nicht öffentlich zu verkünden. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. Die Öffentlichkeit wird demnach erst in den nächsten Wochen erfahren, wie der Fall ausgeht.

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