Schaut das Personal nicht hin?

Luzerner Jugendliche bekommen fast überall Alkohol

Nur mit Ausweis: Jugendliche dürfen erst mit 16 Alkohol kaufen. Viele Restaurants und Läden scheint das aber nicht zu stören.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

In 91 Betrieben hat die Luzerner Polizei Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Gleich 63 Betriebe haben bei der ersten Kontrolle alkoholische Getränke verkauft, teilt die Luzerner Polizei mit. Ruedi Stöckli, Chef des Gastroverbands: «Das ist frustrierend. Das zeigt mir, dass die Leute nicht zuhören.»

«Die Resultate sind erschreckend hoch», sagt Felix Wahrenberger von der Fachstelle «Akzent Prävention und Suchttherapie». Er spricht von einem bedenklichen Rekord: Über die Hälfte der im Kanton Luzern getesteten Gastrobetriebe und Läden haben Alkohol an Minderjährige verkauft. 

Mit solchen Alkoholtestkäufen wollte man eigentlich dem missbräuchlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen entgegenwirken. Doch irgendwas läuft da nicht so, wie es laufen sollte. 

83 Prozent durchgefallen …

In den Monaten März bis Mai 2015 wurden im Auftrag der Luzerner Polizei in 91 Betrieben Alkoholtestkäufe durchgeführt. Bei 63 (69 Prozent) erhielten Jugendliche alkoholische Getränke. «Eine so hohe Durchfallquote wurde noch nie registriert», meldet die Luzerner Polizei. Zum Vergleich: 2010 waren es noch 46 Prozent, 2011 40 Prozent, 2012 54 Prozent und 2014 37 Prozent. 

Fehlbare Betriebe (in Prozent)

Im Jahr 2015 sind so viele Betriebe durchgefallen wie noch nie.

Im Jahr 2015 sind so viele Betriebe durchgefallen wie noch nie.

Bei den überprüften Verkaufsgeschäften verstiessen 55 Prozent gegen das Alkoholverkaufsverbot, bei den Restaurationsbetrieben lag der Anteil gar bei 83 Prozent. Felix Wahrenberger von der Fachstelle Akzent ist vom Resultat überrascht und kommentiert: «Die Problematik ist wieder in Vergessenheit geraten. Die Geschäftsführer sind in der Pflicht. Die Verantwortlichen sollen sich stärker engagieren und Unterstützung erhalten.»

… und 23 Prozent erneut 

In den darauf folgenden Monaten, von Juni bis August 2015 wurden 56 Betriebe, die bei der ersten Runde widerrechtlich alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, erneut getestet. Dabei fielen 13 Betriebe (23 Prozent) nochmals durch.

«Testkäufe wirken»

Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften) sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zuständig. «Die Testkäufe haben auf die Verkaufspraxis nachweislich eine positive Wirkung», sagt Urs Renggli, Chef Fachbereichsleiter bei der Luzerner Polizei. 

«Die Kontrollen dienen auch dazu, das Verkaufspersonal zu unterstützen und für die Problematik zu sensibilisieren.» Deshalb werden die Testkäufe auch in Zukunft weitergeführt. 

Diese Betriebe erhielten eine Verwarnung und müssen bei einem erneuten Verstoss in dieser Sache mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen. Bussen werden laut Luzerner Polizei seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2012 keine mehr ausgestellt, dafür Verwarnungen mit Gebühren von mindestens 200 Franken.

Ruedi Stöckli, Präsident des Gastroverbands Luzern, ist enttäuscht von dieser hohen Anzahl der erwischten Betriebe. «Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel für die Sensibilisierung getan. Trotzdem fallen noch immer so viele Restaurants durch. Das ist frustrierend. Das zeigt mir, dass die Leute nicht zuhören.»

Polizei will mehr kontrollieren

Gleichzeitig räumt Stöckli auch Fehler ein. «Die letzten paar Monate haben wir den Alkoholverkauf an Jugendlichen nicht mehr so offensiv thematisiert. Wir müssen in dieser Beziehung wieder Gas geben.» Gerade habe der Gastroverband eine entsprechende Mitteilung an seine Mitglieder versandt.

Die Luzerner Polizei wird in Zukunft vermehrt auf Kontrollen setzen, sagt Urs Renggli, Chef des Fachbereichs. «Auf Grund der hohen Durchfallquote muss das Thema Jugendschutz beim Verkaufspersonal noch mehr angesprochen und vertieft werden. Dazu gehört zum Beispiel eine strikte Ausweiskontrolle.» Die begleitenden Fachleute geben dem getesteten Personal jeweils eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss werden alle kontrollierten Betriebe schriftlich von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei über den erfolgten Alkoholtestkauf orientiert.

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