Bezirksgericht Willisau kennt kein Pardon

Luzerner Hundezüchter missachtet Tierschutzgesetz

Die Welpen hatten in ihrem Zimmer keine Decken, in die sie sich hätten kuscheln können. (Bild: Symbolbild Pixabay)

Die Hunde sind sein Leben – alles würde er für sie tun. Trotzdem ist für das Bezirksgericht Willisau klar: Der Luzerner Züchter hat seine Tiere nicht artgerecht gehalten. Nun soll er eine Busse zahlen.

Das Bezirksgericht Willisau verurteilt einen Luzerner Hundezüchter wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse von 600 Franken. Der Mann hielt eine Mutterhündin mit sechs Welpen in einem knapp 14 Quadratmeter kleinen Zimmer. Die Tiere hatten keine Decken, keine Liegeflächen und keine genügenden Rückzugsmöglichkeiten. Der Boden war nur mit einer Plastikplane ausgelegt und voller Kot, als der Veterinärdienst bei einer Kontrolle vorbeischaute (zentralplus berichtete).

Die Verteidigerin des Mannes hatte weder Kosten noch Mühen gescheut, den Züchter als Tierfreund darzustellen. «Die Hunde liegen mir am Herzen. Ich lasse nichts zu, was ihnen schaden könnte», sagte er selbst in der Verhandlung aus. An der Tierliebe des Mannes zweifelt auch das Bezirksgericht nicht. Es hat aber auch keinen Zweifel daran, dass er seine Hunde dennoch nicht artgerecht gehalten hatte.

Massive Vorwürfe an die Adresse der Staatsanwaltschaft

Die Verteidigung hatte schweres Geschütz aufgefahren, um eine Verurteilung zu verhindern. Sie warf der Staatsanwaltschaft sogar vor, gegen rechtsstaatliche Grundregeln wie das Legalitätsprinzip verstossen zu haben. Die Anklage stütze sich lediglich auf Merkblätter des Veterinärdienstes – und nicht auf ein Gesetz.

Das Bezirksgericht sieht das ganz anders. «Die Tatvorwürfe stützen sich auf das Tierschutzgesetz», heisst es in der Kurzbegründung des Urteils. Selbst wenn man der Verteidigung recht gäbe, dass die Verordnung dazu relativ offen formuliert ist, geht daraus hinreichend deutlich hervor, dass (...) als Liegematerial eine Plastikplane für die Welpen ungenügend ist.»

Er konnte mit den Hunden nicht Gassi gehen

Der Beschuldigte war aufgrund der Anzahl Hunde sowie seiner gesundheitlichen Situation nicht in der Lage, jeden Hund täglich auszuführen, wie dies die Tierschutzverordnung verlangt. Kurz vor der Kontrolle lag er im Spital wegen einer Rückenoperation. Das ändert aber nichts. «Es ist Aufgabe des Hundehalters, seine Hunde jederzeit tiergerecht zu halten und nötigenfalls in Pflege durch Dritte zu geben beziehungsweise eine geeignete Stellvertretung zu organisieren», so das Gericht.

Der Mann sei bemüht, die Tierhaltungsvorschriften einzuhalten und seine Haltungsbedingungen zu verbessern, attestiert ihm das Gericht immerhin. Es spricht ihn in drei Punkten frei: vom Vorwurf der ungenügenden Sozialisierung der Hundewelpen, vom Vorwurf des Haltens einer Mutterhündin und sechs Welpen mit ungenügenden Rückzugsmöglichkeiten und ohne erhöhte Liegefläche sowie vom Vorwurf der mangelhaften Registrierung.

Verteidigerin wird das Honorar gekürzt

Von den Kosten muss der IV-Rentner wegen des teilweisen Freispruchs «nur» drei Viertel übernehmen. Allerdings kürzt das Gericht das Honorar der Verteidigerin. Der geltend gemachte Aufwand sei zu hoch gewesen. «Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten wiegen leicht, die Bedeutung der Strafsache ist gering. Die Strafsache ist sodann weder besonders komplex noch besonders aufwändig», so die Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 24.08.2021, 14:02 Uhr

    Auch wenn’s nur ums Geld geht, sollte man wenigstens mit Respekt mit den Tieren umgehen.

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 24.08.2021, 13:57 Uhr

    Ich meine, er braucht eine ärztliche Behandlung. Wer mit Tieren so umgeht, hat auch mit Mitmenschen Probleme.
    Ein Tierhalte-Verbot aussprechen, basta.

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  • Profilfoto von Evelyne Ineichen
    Evelyne Ineichen, 24.08.2021, 12:29 Uhr

    Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich um einen Züchter gegen den ich schon vor Jahren via Tierschutz und Kant.Veterinäramt vorgegangen bin (reine Vermutung). Leider erfolglos. Durch verschiedene Hintertürli wurde weiter gezüchtet. Es gibt so viele unglaubliche Schicksale von Hunden, die ihren Züchtern einfach ausgeliefert sind. Alles kommerzielle Absicht im Vordergrund. Die minimalsten Vorschriften werden nicht eingehalten oder umgangen. Es gibt immer Wege und partielle Ausreden, so bestimmt fand diese auch der Verteidiger. Es ist eine Schande, aber auch eine Schande ist es, wer bei einem solchen Züchter Hunde erwirbt. Jede Lücke wird gleich wieder aufgefüllt. Besser wäre es anstatt einen Welpen zu erwerben, auch mit dem Gedanken zu erlösen, das Geld in eine Anzeige zu investieren. Wie mehr Leute die Augen öffnen, wie mehr kann bewirkt werden. Ich hoffe auf die Vernunft der Hundekäufer. Danke. Ex. Zwingerkontrolleurin SCZ/SKG.

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