Zuger bedrohte Ex-Freundin

«Ich sege nur 211 brochni Chnoche – ahgfange mit dim Schädel»

Ein Zuger bedrohte seine Ex-Freundin per Whatsapp massiv – nun droht ihm eine hohe Geldstrafe. (Bild: Symbolbild Pexels/Pixabay)

Wie schnell ist in einem Streit eine Whatsapp-Nachricht verschickt, die man bereits 30 Sekunden später bereut. Drohungen aber sind keine Bagatellen, wie der Fall eines Zugers zeigt, der seine Freundin massiv beschimpft und gedemütigt hat.

34 Minuten dauerte die Konversation an jenem Abend im Oktober 2019. Geendet hat die Sache nun mit einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, einem Strafregistereintrag und einer Geldstrafe.

Der Eskalation war ein Streit vorausgegangen. Ein junger Mann aus dem Kanton Zug war an dem Abend bei seiner neuen Freundin in Zürich. Doch statt sich mit seiner neuen Liebe zu beschäftigen, schrie er Sprachnachrichten an seine Ex ins Telefon.

«Schlampe», «Miststück», «Hure» – der damals 20-Jährige liess kein gutes Haar an der Frau, mit der er einst zusammen gewesen war. In Juristendeutsch klingt das natürlich distinguierter. Die Staatsanwaltschaft Zug umschreibt den Wutanfall in ihrem Strafbefehl mit: «Er verletzte ihren Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein und sich so zu benehmen, wie sich ein charakterlich anständiger Mensch zu verhalten pflegt.»

Messer in den Bauch, Faust ins Gesicht

So kann man es auch ausdrücken. In den Sprachnachrichten ging der junge Mann aber noch einiges weiter, wie aus den Transkriptionen der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Er drohte, seiner Ex ein Messer in den «Ranzen» zu rammen, wenn sie schlecht über seine neue Freundin rede. Er riet ihr, daheim zu bleiben – es sei denn, sie wolle zerstochene Autoreifen riskieren. Und das sei erst der Anfang.

Sie gebe ihm immer mehr Gründe, ihr die «Frässe z'poliere». «Ich säge nur 211 brochni Chnoche – ahgfange met dim Schädel», lautete die nächste Sprachnachricht. Zwanzig seiner Kollegen würden nur darauf warten, ihr einen Besuch abzustatten. Sie und ihre Familie müssten nur einen Schritt in sein Haus wagen, dann seien sie tot.

Der Wiederholungsfall kostet 2'000 Franken

Man kann sich vorstellen, wie sich ein Mensch fühlt, der solche Nachrichten erhält. Was auch immer vorher geschehen ist: Mit seinen Nachrichten hat der junge Mann nicht nur die Grenzen des Anstands, sondern auch die Grenzen des Strafrechts überschritten.

Für die Staatsanwaltschaft Zug ist klar: Indem er seiner Ex drohte, sie schwer zu verletzen oder gar umzubringen, hat er das Sicherheitsgefühl der Frau massiv verletzt. Er wird deshalb nicht nur wegen Beschimpfung, sondern auch wegen Drohungen verurteilt.

Der gelernte Bäcker wird mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken bestraft. Die 2'000 Franken muss er bezahlen, wenn er innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren rückfällig wird. Sofort fällig wird eine Busse von 500 Franken. Darüber hinaus muss er die Verfahrenskosten von 1'150 Franken tragen.

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