Lucerne Clinic verstösst gegen Berufsregeln

«Busenfreundinnen» geraten ins Abseits

Jürg Häcki ist mit seiner Lucerne Clinic in Medien und sozialen Netzwerken präsent.

(Bild: Montage zentralplus)

Die «Aktion Busenfreundin» einer Luzerner Schönheitsklinik sorgt seit längerem für Empörung in der Branche. Fachleute und Experten sind sich sicher: Die offensive Werbung verstösst nicht nur gegen Standesregeln, sondern auch gegen geltendes Gesetz. Der Kanton Luzern jedoch sieht keinen Handlungsbedarf. Dafür kommt jetzt auf nationaler Ebene Bewegung in die Sache.

Ein Arzt eckt an: Der plastische Chirurg Jürg Häcki erregt mit seiner Lucerne Clinic in der Luzerner Neustadt viel Aufsehen. Seine «Aktion Busenfreundin» schaffte es schweizweit in die Schlagzeilen. Kommen Frauen zu zweit zur OP, gibt’s Rabatt auf die Brustvergrösserung (zentralplus berichtete).

Zwei junge Patientinnen wurden gar von einem deutschen TV-Sender begleitet: vom Beratungsgespräch bis zum Eingriff. In der entsprechenden Facebook-Gruppe preist der Chirurg seine Angebote in populärer Sprache an – und vermittelt bei Bedarf auch gleich die passende Busenfreundin: «Liebe Ladies. Möchtet ihr gerne von der ‹Aktion Busenfreundin› profitieren, findet aber niemanden, der mit euch mitmacht? Wir helfen gerne …»

So wirbt die Klinik auf Facebook:

 

Preisofferten, offensive Werbung, Rabatte: Das stösst auf Anklang, kommt aber in der Branche schlecht an. Das Verhalten ist aber nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch rechtlich heikel. Ein prominenter Berufskollege, der plastische Chirurg Urs Bösch, sagte im Interview mit zentralplus unmissverständlich, dass man diese Werbung nicht tolerieren dürfe: «Es gibt das Medizinalberufegesetz, die Standesordnung der Ärztegesellschaften und das Heilmittelgesetz, wo geregelt ist, was man machen darf und was nicht.»

Die «Aktion Busenfreundin» ist laut Bösch «auf verschiedenen Ebenen nicht zulässig»: Patienten dürften nicht aktiv beworben oder durch Rabatte zu einer Operation verleitet werden. Es sei Aufgabe der Behörden und Standesorganisationen, das zu kontrollieren.

Ausschluss aus Verband droht

Neben seinem Zentrum für plastische Chirurgie in Meggen und Luzern präsidiert Urs Bösch die Schweizerische Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie (SGAC). In diesem Verband von Fachärzten ist Jürg Häcki nicht Mitglied – aus genannten Gründen.

Beim zweiten Verband, der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, allerdings schon. Zumindest noch, denn der Verhaltenskodex untersagt solche Werbung. «Der Praxisinhaber wurde bereits angehalten, sie zu unterlassen», hiess es im Juni gegenüber zentralplus. Nun doppelt der Verband nach: «Falls davon nicht abgesehen wird, muss ein Ausschluss aus der Gesellschaft in Erwägung gezogen werden.»

Für Häcki selbst ist das alles kein Problem: Er sagte kürzlich zu zentralplus, Online-Auftritte und Transparenz seien heute auch für Privatspitäler wichtig. «Ist es unethisch, einen Eingriff für 7’900 Franken anzubieten anstatt für 15’000 Franken?», fragte Häcki. Anders gesagt: Dank günstigeren Angeboten könnten sich auch weniger gut gestellte Leute Schönheitsoperationen leisten.

Was ist unzulässige Werbung?

Die Regeln sind eigentlich klar und gelten auch für die plastische Chirurgie: Fachärzte müssen ihre Qualifikationen «in zurückhaltender und unaufdringlicher Weise bekanntgeben». So steht es in der Standesordnung der FMH in den Richtlinien zu «Information und Werbung» und zu «Medientätigkeit von Ärztinnen und Ärzten».

Unzulässig ist unter anderem das «reklamehafte Herausstellen in aufdringlicher oder marktschreierischer Weise» oder wenn eine Information «beim Publikum ungerechtfertigte Erwartungen weckt», «unwürdig oder unseriös» ist oder «primär auf einen Werbeeffekt abzielt».

«Ein Arzt kann sich nicht dadurch vor seinen Berufspflichten ‹drücken›, indem er sich hinter einer Klinik als juristischer Person ‹versteckt›.»

Franziska Sprecher, Dozentin Gesundheitsrecht, Uni Bern

Im nationalen Medizinalberufegesetz (MedBG) – und darauf gestützt in der kantonalen Verordnung über die Medizinalberufe – heisst es zudem: «Berufsleute machen nur Werbung, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist.»

Häcki argumentiert so: Als Arzt halte er die Richtlinien der Gesellschaft vollständig ein. Die Werbung mache seine Klinik als Firma.

Arzt kann sich nicht hinter Klinik verstecken

Fragen wir bei einer Expertin nach. Franziska Sprecher, Rechtsanwältin und Assistenzprofessorin für öffentliches Recht an der Universität Bern, sagt zwar: Ein umfassendes Werbeverbot im Gesundheitsbereich wäre ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Aber: «Ein Arzt kann sich nicht dadurch vor seinen Berufspflichten ‹drücken›, indem er sich hinter einer Klinik als juristischer Person ‹versteckt›.». Die Werbung beziehe sich nicht auf Leistungen der Klinik, sondern auf die Leistung des betreffenden Arztes – also unterliegen diese den Regeln des Medizinalberufegesetzes.

Ihrer Ansicht nach müsse man die werbespezifischen Berufspflichten des MedBG besonders in der Schönheitschirurgie streng handhaben, da es einen sensiblen Bereich der menschlichen Persönlichkeit betreffe. Franziska Sprecher: «Bei Eingriffen, die medizinisch nicht indiziert sind – wie dies bei Brustvergrösserungen der Fall ist – gilt dies ganz besonders.»

Expertin: Fall beeinträchtigt Ansehen der Branche

Fazit: Laut der Rechtsexpertin werden die Werbemassnahmen von Lucerne Clinic den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht. «Der vorliegende Fall überschreitet meiner Ansicht nach den für Ärzte zulässige Rahmen für Information und Werbung und beeinträchtigt das Ansehen des Arztberufes, indem eine nicht indizierte Operation wie eine Ware mit Mengenrabatt angeboten wird.»

Die Koppelung der eigenen «freien» Entscheidung an eine zweite Person beeinflusse zudem die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Frau – das sei ethisch fragwürdig. «Dieses Vorgehen kann zum Konsum einer medizinischen Massnahme verleiten», sagt Sprecher.

Jürg Häcki und seine Branche waren auch schon Thema im Club des SRF:

 

Wieso passiert nichts?

Abgesehen von Kritik, Mahnungen und Warnungen hatte die Werbung für den Chirurgen bis heute keine Folgen – die Aktion läuft weiter. Wieso? Auf Anfrage von zentralplus schreibt die FMH – die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: Es hange von der «Ausgestaltung der Werbung ab», ob sie das Ansehen des Ärzteberufs beeinträchtige. Wenn etwa die Wortwahl oder Bilder aufdringlich erscheine oder wenn der Inhalt «unwürdig oder sittenwidrig» sei.

Für die Einhaltung der Vorschriften sind in erster Instanz die Standeskommissionen der kantonalen Ärztegesellschaften zuständig. Aber: «Bei diesen handelt es sich nicht wie bei den Kantonsbehörden um Aufsichtsbehörden, die aus eigener Initiative tätig werden und die Tätigkeit der Ärzte in Bezug auf allfällige Verstösse gegen das Standesrecht überwachen», so die FMH.

Anders gesagt: Bevor man einschreitet, muss ein Verstoss gegen die Standesordnung von einem Mitglied oder einem Dritten angezeigt werden. «Liegt eine Anzeige vor, sind die Standeskommissionen verpflichtet, tätig zu werden», so die FMH.

Der Ball liegt beim Kanton

Bleibt also der Kanton: Die Luzerner Gesundheitsdirektion ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften zuständig. Sie könnte von sich aus aktiv werden, wenn Werbung irreführend oder aufdringlich ist. «Bei einer Verletzung der Berufspflichten haben die kantonalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Disziplinarmassnahmen anzuordnen», sagt Expertin Franziska Sprecher. Diese können von einer einfachen Busse bis zu einem definitiven Berufsausübungsverbot reichen.

Doch beim Kanton Luzern sieht man keinen Handlungsbedarf, weil die Werbung nicht im Gesundheitsbereich, sondern in der Schönheitschirurgie laufe. «Es sind damit keinerlei Heilversprechen verbunden», sagt Hanspeter Vogler, Leiter Fachbereich Gesundheitswesen. Zudem seien an den Leistungen weder die Krankenversicherung noch der Kanton beteiligt.

Für Vogler ist die Werbung der Lucerne Clinic unproblematisch – er widerspricht damit der Rechtsexpertin. «Bei der Schönheitschirurgie weiss jeder, dass solche Eingriffe aus medizinischen Gründen nicht notwendig sind. Die Öffentlichkeit muss also nicht mehr vor unnötigen Behandlungen, falschen Versprechen, Irreführung oder Gesundheitsschäden geschützt werden als bei anderer Werbung», so Vogler.

Auch die Rabattierung ist für Vogler unproblematisch. Dies, weil der Arzt in der Schönheitschirurgie nicht an einen bestimmten Tarif gebunden sei.

Bund soll Werbung einen Riegel schieben

Der Kanton Luzern ist untätig, aber vielleicht wird der medizinischen Werbung bald auf nationaler Ebene der Riegel geschoben. Erika Ziltener, Präsidentin der Schweizerischen Patientenstelle, kennt Jürg Häcki und seine Gebaren zur Genüge, sie duellierte sich mit ihm bereits einmal im «Club» des Schweizer Fernsehens.

Sie stellt seine ärztlichen Fähigkeiten nicht infrage, kritisiert aber seine Werbung scharf. «Ich finde diese Kommerzialisierung absolut unhaltbar.» Ziltener wehrt sich gegen die zunehmende Werbung im Gesundheitsbereich, insbesondere wie die «Lucerne Clinic» ihre Angebote auf Facebook anpreist und sogar noch eine «Busenfreundin» vermittelt.

«Brust-OP ist nicht harmlos»

Gerade bei Schönheitsoperationen müsse man besonders achtsam sein. «Man tut so, als wäre eine Brustvergrösserung nichts, aber ein Implantat halte ich nicht für harmlos», so Ziltener. Langzeitwirkungen, Nebenwirkungen oder allfällige Komplikationen wie Infektionen müssten schliesslich von der Krankenkasse bezahlt werden, zudem würden Brustkrebsvorsorge-Untersuchungen erschwert. Ziltener gibt zu bedenken: «Wenn man das toleriert, schafft man ein Präjudiz.»

Thema kommt erneut in den Rat

Die Schweizerische Patientenstelle will die zunehmende Werbung von Ärzten verbieten. In der nächsten Session reicht der Zürcher SP-Nationalrat Thomas Hardegger einen entsprechenden Vorstoss ein, der die Durchsetzung des Werbeverbots zu einer nationalen Aufgabe machen will.

Er forderte bereits vor ein paar Jahren vom Bundesrat, die «immer häufigere, aggressivere und durchsichtigere Werbung für medizinische Eingriffe und Behandlungen mit geeigneten Anpassungen bei den gesetzlichen Grundlagen zu unterbinden».

Im Nationalrat stiess das Vorhaben damals auf Wohlwollen, scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerates. «Das Thema ist für uns politisch keinesfalls erledigt», sagt Erika Ziltener. Sie ist überzeugt, dass eine Mehrheit für das Anliegen zusammenkommt. «Wir müssen auf Bundesebene klare Regeln schaffen, so kann es nicht weitergehen.»

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