Kriminalgericht gewährt letzte Chance

Betrügerin nutzte die Einsamkeit eines 74-jährigen Luzerners aus

Eine junge Frau gab sich hilfsbedürftig – und nutzte die Einsamkeit eines alten Mannes aus. (Bild: Adobe Stock)

Im «Ämme-Express» hat eine junge Frau 2014 mittels Inserat um finanzielle Hilfe gebeten. Sie gab sich als Alleinerziehende mit zwei Kindern aus, die dringend ein Darlehen braucht. Die Wahrheit jedoch sieht ganz anders aus. Es handelt sich um eine skrupellose Betrügerin, davon ist das Kriminalgericht Luzern überzeugt.

Die damals 28-Jährige schaltete im Oktober 2014 im «Ämme-Express» ein Inserat auf. Sie sei eine junge, alleinerziehende Mutter, die dringend Hilfe braucht, schrieb sie. Ein 74-jähriger Luzerner hatte Mitleid – und rief die angegebene Handynummer an. Das sollte er später bitter bereuen.

Die Frau kam zu ihm nach Hause und klagte dort ihr Leid. Ihr Mann habe sie verlassen – und mit den zwei kleinen Kinder sitzen lassen. Eines davon sei krank – und zudem habe sie vor wenigen Monaten Zwillinge tot geboren. Der Senior wollte helfen und übergab der Frau 5'000 Franken.

Darlehen gegen Zärtlichkeit

Die angebliche Frau in Not bedankte sich – wie zuvor am Telefon versprochen – mit sexuellen Gefälligkeiten. Nur wenige Tage später meldete sie sich wieder bei ihrem «Wohltäter». Sie brauche weitere 15'000 Franken, weil ihr Kind eine Zahnspange brauche. Der Mann gab ihr nochmal Geld und nochmal und nochmal.

Nach knapp zwei Monaten waren 55'000 Franken weg. Für ein kaputtes Auto, für einen Spitalaufenthalt ihres Kindes – die Geschichten wurden immer abenteuerlicher, die Beträge immer höher, die Zärtlichkeiten immer weniger. Bis die Frau schliesslich abtauchte und den betagten Mann auf seinen Quittungen hocken liess. Wo sie geblieben ist? Er wusste es nicht, denn sowohl der Name wie auch die Adresse auf den Zetteln waren falsch.

Gefühle ausgenutzt

In Tat und Wahrheit lebte die Frau mit ihrem Ehemann in trauter Zweisamkeit zusammen. Sie hatte zwar eine Tochter, doch die war gesund und lebte bei ihrem Ex. «Sie nutzte den alten, einsamen Mann mehrfach aus, obwohl sie wusste, dass er ihr das Geld mitunter gab, weil er sich nach Zuneigung sehnte», schreibt dazu das Kriminalgericht. Sie habe «skrupellos» mit seinen Gefühlen gespielt. Zumal er auf dem Land wohnte, wo ein Handschlag oder eine Quittung Standard waren.

Zudem habe sie eine «gewisse Hartnäckigkeit an den Tag» gelegt, indem sie ihn innert kurzer Zeit immer wieder um mehr Geld fragte, findet das Kriminalgericht. «Die von ihr dem Opfer aufgetischten Geschichten appellierten an dessen Mitleid.» Die Delikte habe sie nicht aufgrund einer tatsächlichen Misere begangen, sondern weil sie stark über ihren Verhältnissen lebte.

Die Masche zog sie mehrfach durch

Die gelernte Gärtnerin gibt in der Verhandlung zwar an, sie habe gehofft, dass sie das Geld «irgendwie zurückzahlen könnte». Das Kriminalgericht glaubt aber nicht daran. Zumal sie keinerlei realistische Möglichkeiten hatte, an Geld zu kommen. Ausser durch weitere Betrügereien. Und zu diesem Mittel griff sie knapp zwei Jahre später.

Dieses Mal tischte sie einer guten Freundin eine Räuberpistole auf. Ihre Mama sei an einem Hirntumor erkrankt und sie brauche Geld, um eine lebensrettende Operation zu bezahlen. Die Krankenkasse komme nicht dafür auf, weil der Lebenspartner der Mutter die Prämien nicht bezahlt habe. Die Freundin überweist ihr umgehend Geld – und auch deren Freundeskreis beteiligt sich mit mehreren tausend Franken.

Die heute 35-Jährige ist bereits wegen Betrugs vorbestraft. Und sie zog eine ähnliche Masche noch ein drittes Mal durch. Zudem bestellte sie Waren im Internet, ohne zu bezahlen, und täuschte den Verkauf eines Pferdes vor, um eine Pfändung zu umgehen. Aus Sicht des Kriminalgerichts machte sich die Frau zudem der Tierquälerei schuldig, weil sie und ihr Mann vier Hunde teilweise mehr als zwölf Stunden alleine in der Wohnung liessen.

Letzte Chance, das Gefängnis zu umgehen

Die Frau wird unter anderem wegen mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen. Das Kriminalgericht hält eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken für angemessen. Das heisst: Sie muss nicht ins Gefängnis und auch die 2'700 Franken nicht bezahlen, wenn sie die nächsten fünf Jahre nicht wieder rückfällig wird.

«Der Beschuldigten wird eine letzte Chance gegeben, indem sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Geldstrafe bedingt ausgesprochen werden», heisst es im Urteil des Kantonsgerichts. Grund: Die Frau hat in der Zwischenzeit eine Ausbildung in Angriff genommen und ist dabei, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Diesen Weg will das Gericht nicht torpedieren, weshalb die Frau lediglich eine Busse von 200 Franken und ihre Schulden zurückbezahlen soll. Ob es dabei bleibt, ist allerdings unklar. Das Urteil wurde angefochten. Das heisst, als Nächstes wird sich das Kantonsgericht mit dem Fall befassen müssen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon