Neue Details zum mutmasslichen Gewaltausbruch

Fasnacht-Vorfall: Luzerner Polizist bestreitet Tätlichkeit

Zurzeit läuft ein administratives Verfahren gegen einen ranghohen Luzerner Polizisten. An der diesjährigen Fasnacht soll er einen bereits verhafteten Mann tätlich angegriffen haben, obwohl er privat unterwegs war. Nun sind neue Details bekanntgeworden – der Polizist bestritt die Vorwürfe in der eingestellten Strafuntersuchung.

Es sind gerade turbulente Tage bei der Luzerner Polizei. Während auf das Urteil im «Fall Malters» gewartet wird, sorgte letzte Woche eine mögliche Tätlichkeit eines Kaderpolizisten in der Luzerner Zeitung (LZ) für Aufruhr (zentralplus berichtete). So soll der Polizist zwei gefasste, mutmassliche Taschendiebe beschimpft und tätlich angegriffen haben, obwohl er an diesem Abend in seiner Freizeit unterwegs war.

Nun liegen der LZ neue Details aus der Einstellungsverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft vor. Ein strafrechtliches Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft bereits ein, im Auftrag der Luzerner Behörden wird vom Baarer Rechtsanwalt Roberto Zalunardo eine Administrativuntersuchung durchführt. Seine Ergebnisse werden im Juli erwartet.

Kaderpolizist von Kollegen erkannt

Nach dem Bericht der LZ sei gemäss der erwähnten Einstellungsverfügung am Fasnachtssamstag um 20.20 Uhr Unter der Egg Folgendes passiert: Eine Polizeipatrouille nahm wegen Verdachts auf Taschendiebstahl zwei Männer fest: den Algerier A. und den Marokkaner N. Während sich N. kooperativ vierhielt und auf Verlangen seinen Ausweis zeigt, habe sich A. geweigert. Beiden werden die Handschellen angelegt, wobei sich der Algerier A. gewehrt habe. Die Polizisten hätten ihn auf den Boden gedrückt und so beide Männer unter Kontrolle gebracht.

Kurz darauf sei ein zweite Polizeipatrouille hinzugekommen. Während das Vorgehen beraten wurde, sei der Marokkaner N. immer lauter geworden; er musste beruhigt werden. Weiter heisst es im Bericht der Luzerner Zeitung wörtlich: «Ein Polizist bemerkt, dass soeben eine Person mit roten Kostümärmeln den zur Kontrolle an eine Wand gestellten N. mit der Faust geschlagen hat. Als sich der Polizist umdreht, erkennt er den Kaderpolizisten S., bekleidet mit roter Perücke und rotem Kostüm. Kaderpolizist S. habe ihm die Faust gezeigt und etwas gesagt, was er nicht verstanden habe, gibt der Polizist zu Protokoll.» Gemäss einem weiteren uniformierten Polizisten soll der Kaderpolizist in Richtung der beiden festgenommenen Männer gesagt ­haben: «Drecks-Ausländer. Scheiss-Algerier. Sofort festnehmen und ausschaffen. Scheiss-Taschendiebe.» Von den Kollegen sei der Kaderpolizist daraufhin aufgefordert worden, sich zu entfernen, was er auch getan habe.

Kein Strafantrag der mutmasslich Betroffenen – Polizist streitet Tat ab

Der betroffene Marokkaner N. habe bei seiner Einvernahme am 3. März gesagt, er habe einen Schlag auf sein Kinn bemerkt und dass jemand wohl wütend auf ihn war. Er wurde, so wird berichtet, nicht verletzt und konnte nicht genau erklären, was passiert war. Darum verzichtete er auf einen Strafantrag. Der Algerier A. hingegen habe am 6. März ausgesagt, ein uniformierter Polizist habe «Fuck Ausländer» geschimpft. «Vielleicht» sei A. auch geschlagen worden. Er würde den Kaderpolizisten nicht wiedererkennen, weshalb auch er auf einen Strafantrag verzichtet habe.

Der ranghohe Polizist S. stritt laut LZ an der Vernehmung vom 7. März sowohl die Beschimpfung als auch die Tätlichkeit ab. Als er die festgenommenen Männer sah, habe er den Polizisten das Handzeichen «Daumen hoch» gegeben. Dann habe er gesagt: «Es ist recht, ihr ‹Saucheibe›, dass man euch erwischt hat.» Weiter habe er nichts gesagt, und er habe auch niemanden geschlagen. Er sei nicht ausländerfeindlich, und er sei auch nicht betrunken gewesen. Er habe ein kleines Bier und einen «Häxekafi» getrunken, liess er offenbar verlauten.

Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft, so wird weiter berichtet, stellte das Verfahren ein, weil sowohl N. als auch A. bezüglich der Antragsdelikte auf Strafanzeige verzichteten und weil keine begründeten Anhaltspunkte für ein Offizialdelikt vorlagen, bei dem eine Untersuchung von Amtes wegen geführt werden müsste. Nach erfolgter Kontrolle wurde der Marokkaner N. aus der Polizeikontrolle entlassen. Er wurde von der Polizei nicht zur Anzeige gebracht, da ihm kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärt.

Der Algerier A. sei den Schaffhauser Behörden überstellt worden, da dort bereits wegen Diebstahls – und nun auch Hinderung einer Amtshandlung in Luzern – ermittelt werde.

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