«Keine Gefahr für Schüler»

Erhöhte Naphthalin-Werte an der Kanti Alpenquai

An der Kanti Alpenquai wurden erhöhte Naphtalin-Werte festgestellt. (Bild: bic)

An der Kantonsschule Alpenquai Luzern sind in einigen Räumen erhöhte Naphthalin-Werte festgestellt worden. Eine akute gesundheitliche Gefahr für Lehrpersonen und Lernende besteht laut dem Kanton nicht. Als Sofortmassnahme werden Luftreinigungsgeräte installiert.

In Parterreräumen im «Roten Flügel» der Kantonsschule Alpenquai Luzern sowie im Parterre vom Zeichen- und Sporttrakt wurden erhöhte Naphthalinwerte von bis zu 155 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen.

Dies hätten gezielte Messungen ergeben, welche auch wegen ähnlicher Befunde in Luzerner Schulhäusern aus der gleichen Bauzeit veranlasst wurden. Die Messungen wurden von der kantonalen Dienststelle Immobilien organisiert. Als Sofortmassnahme wurde angeordnet, für die Kantonsschule Luftreinigungsgeräte anzuschaffen. Diese sollen mit den Verantwortlichen der Schule noch in dieser Woche installiert werden. Damit wurden bereits an anderen Schulen sehr gute Erfahrungen gemacht.

Noch kein Plan zur Sanierung

Die entsprechenden Räume sind ohne Einschränkungen weiter benutzbar. Denn im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden sie ohnehin regelmässig gründlich gelüftet. Weitere langfristige bauliche Massnahmen werden nun von der Dienststelle Immobilien zusammen mit Baufachleuten analysiert.

Die Schulleitung informierte die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern heute schriftlich über die Raumluftbelastung. In den kommenden Tagen wird zudem eine Online-Konferenz für die Lehrpersonen stattfinden, in der Fachleute detailliert zu Naphthalin Auskunft geben werden.

Keine fixen Richtwerte

Naphthalin wird aus Erdöl wie auch aus Steinkohlenteer hergestellt. Bis in die 70er Jahre wurden wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften teerhaltige Produkte beim Bauen verwendet.

Aktuell gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für Naphthalin. Entsprechend orientiert man sich bei der Beurteilung an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche für Naphthalin einen Richtwert II von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter vorgeben. Ab diesem Wert besteht Handlungsbedarf. Im Vergleich dazu liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (SUVA) 1’600-Mal höher.

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