Gesetzliche Grundlage fraglich

Eltern wehren sich in Zug gegen Test-Pflicht

An der Kantonsschule Zug sollen alle Schüler nach den Fasnachtsferien zum Spucktest – zwei Mal die Woche. (Bild: zvg)

Nach den Fasnachtsferien müssen Schüler ab der Sekundarstufe in Zug zweimal pro Woche zum Spucktest, um sich auf Corona prüfen zu lassen. Dagegen regt sich nun Widerstand.

Die Eltern würden sich mit Unterlassungsschreiben und Dispensen gegen den Entscheid bei der Bildungsdirektion, wie diese gegenüber dem «Sonntagsblick» bestätigt. Test-Verweigerern würden «disziplinarische Ansätze» drohen, etwa die Wegweisung, so die Behörden. Der Kanton Zug stützt sich bei der Testpflicht auf das Epidemiegesetz des Bundes. Die entsprechenden Grundlagen will der Regierungsrat diese Woche beschliessen. Die Testpflicht wurde vergangene Woche eingeführt (zentralplus berichtete).

Gegenüber dem «Sonntagsblick» äussert sich ein Experte kritisch gegenüber dem Vorgehen des Kantons Zug: Für obligatorische Massentests sehe er keine Handhabe, so Felix Uhlmann, Staatsrechtsprofessor an der Uni Zürich. Es sei fragwürdig, ob dies der Kanton Zug beschliessen könne, ohne das eidgenössische Parlament zu konsultieren. Schulen in anderen Kantonen setzen ebenfalls auf Massentests – allerdings freiwillig.

Beim Kanton Luzern und den restlichen Zentralschweizer Kantonen sieht man derzeit keine Notwendigkeit für obligatorische Massentests (zentralplus berichtete).

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Vanessa Reithart
    Vanessa Reithart, 11.02.2021, 17:28 Uhr

    Was ist bloss mit den heutigen Eltern los. Immer motzen, immer alles besser wissen und einfach nur wo es geht die Schulen schlecht machen. Alles Besserwisser und Nörgeler.
    Ein Spucktest tut nicht weh. Genau dieselben Kinder dieser Eltern sind diejenigen, welche immer und überall auf den Boden spucken.

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  • Profilfoto von Salipeter
    Salipeter, 09.02.2021, 07:42 Uhr

    Auch wenn diese Tests vermutlich einen gewissen Nutzen haben, stellt sich doch langsam die Frage der Verhältnismässigkeit. Viel gefährlicher scheint mir aber, dass die Gewaltenteilung ausser Kraft gesetzt wird und man gar mit disziplinarischen Massnahmen droht. Der Kanton Zug ist speziell schlimm, mit seinen Sonderbarkeiten.

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    Hans Peter Roth, 08.02.2021, 16:08 Uhr

    StGB Art. 231 stellt das Verbreiten menschlicher Krankheiten unter Strafe. Nicht nur absichtliches, sondern auch fahrlässiges Verbreiten wird bestraft. Unter letzteres dürfte auch das Verweigern von Coronatests fallen, wenn die anordnende Behörde berechtigte Gründe zur Annahme hat, dass sich im getesteten Umfeld (Betrieb, Schule) infizierte, symptomlose Personen befinden könnten. Ein Coronatest ist kein Eingriff in die persönliche Integrität eines Menschen, da er – im Gegensatz zu einer Impfung – keine invasive Handlung darstellt und deshalb auch keine Wirkung im Körper entfaltet. Auch wenn die Tests keine absolute Sicherheit bieten, dass ansteckende Personen mit negativem Testergebnis durch die Maschen fallen können, hilft die Massnahme wesentlich mit, die Infektionsrate tief zu halten und damit das befürchtete Notfallszenario in den Spitälern zu umgehen, mindestens solange, bis ein Impfschutz seine Wirkung entfalten kann. Die meisten vernunftbegabten Eltern werden diese Tests begrüssen. Aber im Kanton Zug gibt es natürlich auch
    nicht wenige egomane Eltern, die mit sozialen Regeln nichts zu tun haben wollen.

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    • Profilfoto von Tamburini
      Tamburini, 10.02.2021, 09:48 Uhr

      Genau so ist es Herr Roth, danke für Ihren sachlichen Kommentar.

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    Black Pearl, 08.02.2021, 09:47 Uhr

    Es gibt auch viele Eltern, welche die Testpflicht sehr begrüssen.

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