Diskussion um Demonstrationen geht weiter

Die Berichterstattung über Demonstrationen in der Stadt Luzern geht in die nächste Runde, obwohl diese allesamt friedlich verlaufen sind. Die «Neue Luzerner Zeitung» berichtet heute von einem weiteren Fall, der zeigen solle, dass sich die Luzerner Polizei aufgrund ihres Nicht-Eingriffs falsch verhalten habe. Kurt Graf, Kommunikationschef der Luzerner Polizei, kann den ganzen Wirbel nicht verstehen: «Die Situation vor Ort war jederzeit friedlich.» 

Seit am 10. Mai die vierte Ausgabe des «antikapitalistischen Tanzes» stattfand (zentral+ berichtete), reisst die negative Berichterstattung um Demonstrationen in der Stadt Luzern nicht mehr ab. Mehrere hundert interessierte und engagierte Menschen unterschiedlichen Alters und Hintergründe setzen am 10. Mai ein buntes, vielfältiges und lautstarkes Zeichen gegen den Kapitalismus und seine Auswirkungen. Die bewilligte Demonstration verlief gemäss der Stadt Luzern ruhig und friedlich. Dennoch ist im Anschluss an den «antikapitalistischen Tanz» die Diskussion um das Vermummungsverbot neu aufgeflammt. Polizei und Organisatoren standen wegen einiger Vermummter unter medialem Druck.

Heute hat die «Neue Luzerner Zeitung» von einem weiteren Fall erfahren, der zeigen solle, wie die Luzerner Polizei bei Demonstrationen ticke und giesst dabei erneut Öl ins Feuer. Am 25. März habe die Luzerner Polizei eine unbewilligte Kundgebung vor dem KKL toleriert. Damals demonstrierten laut der «Neuen Luzerner Zeitung» 20 bis 30 zum Teil vermummte Linksautonome aus Zürich gegen die Immobilienfirma Mobimo Holding AG, welche in Zürich Altstetten eine besetzte Liegenschaft besitzt und überbauen will. Die Mobimo hielt an diesem Tag im KKL ihre Generalversammlung ab.

Viel Lärm um nichts?

Kurt Graf, Kommunikationschef der Luzerner Polizei, begründet das Nicht-Einschreiten der Polizei hingegen folgendermassen: «Die Situation vor Ort war jederzeit friedlich.» Laut Graf habe es auch keine vermummten Demonstranten gegeben, sondern «ganzkörperverkleidete». Den Unterschied erklärt er der «Neuen Luzerner Zeitung» so: «Vermummt ist jemand in der Regel dann, wenn er sein Gesicht verdeckt, um nicht identifiziert werden zu können – sei dies mit Masken, Schals, Kapuzen et cetera. Bei einer Ganzkörperverleidung hingegen ist diese Absicht in der Regel nicht gegeben.»

Verhältnismässigkeit als Mass der Dinge

Eines scheint bei der Diskussion um polizeiliche Massnahmen an Demonstrationen in den Hintergrund zu treten: Mit einem härteren Eingriff der Polizei wäre das hohe Risiko von Ausschreitungen, Sach- und Personenschäden einhergegangen. Man kann sich nur zu gut vorstellen, wie das Medienecho ausgefallen wäre, hätte eine unverhältnismässige Massnahme der Polizei solche provoziert.

Wo Übertretungen vorkommen, sollen diese verfolgt und angemessen geahndet werden, ohne unnötig zu provozieren. Dies ist die Hauptaufgabe der Polizei. In einem demokratischen Rechtsstaat macht sich ein verhältnismässiger Polizeieinsatz deutlich besser als die Forderungen nach einem Regress auf Behörden und Polizei oder der Ruf nach einer Einschränkung der verfassungsmässigen Rechte. Mehr dazu im Kommentar.

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