Vorstoss zum Stand der unterzeichneten Charta

Wie will der Luzerner Stadtrat die Lohngleichheit umsetzen?

Abbildung: Lohngleichheitsanalysen in Verwaltung grosser Städte (Einwohnerzahl ≥ 50'000, Reihenfolge gemäss absteigender Einwohnerzahl).

(Bild: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann)

Zwei Jahre nach der Unterzeichnung der eidgenössischen Charta reichen SP und Grüne eine Interpellation beim Stadtrat ein. Darin werden Fragen nach der bisherigen und künftigen Umsetzung der Lohngleichheit in der Stadt Luzern gefragt.

Der Bund lancierte im September 2016 die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Die unterzeichnenden Behörden bekräftigen damit, die Lohngleichheit in ihren Einflussbereichen umzusetzen – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen. Mittlerweile haben über 15 Kantone und 66 Gemeinden unterzeichnet, vor rund zwei Jahren auch die Stadt Luzern.

Die Charta verfolgt insbesondere das Ziel, mit dem gemeinsamen Engagement des öffentlichen Sektors auch gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft sowie der Bevölkerung im Allgemeinen ein Zeichen gegen Lohndiskriminierung zu setzen.

Lohndifferenz der Stadt Luzern noch immer bei 11 Prozent

SP/JUSO und Grüne/Junge Grüne reichen im Rahmen dieser Charte Anfangs Juni eine Interpellation beim Luzerner Stadtrat ein. Unter anderem fragen sie nach der konkreten Umsetzung der fünf Anliegen der Charta oder nach künftigen Massnahmen, diese umzusetzen.

Die Unterzeichnenden sprechen ausserdem die in der Stadt Luzern herrschende Lohndifferenz von 11.2 Prozent und den unerklärbaren Anteil von 4.3 Prozent an und fragen den Stadtrat, wie dieser künftig gesenkt werden soll. (Quelle: Eidgenössisches Büro für Frau und Mann)

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