Luzern überarbeitet Gesetz zur Sexarbeit

Kommission will mehr Ausnahmen bei der Bewilligungspflicht von Puffs

Damit die Polizei jederzeit Sex-Etablissements kontrollieren darf, sollen Luzerns Bordelle bewilligungspflichtig werden.

(Bild: Adobe Stock)

Das Führen eines Sexbetriebs soll künftig bewilligungspflichtig sein. Zudem soll die Luzerner Polizei für Kontrollen Zugang zu solchen Betrieben erhalten. Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates hat die Anpassung des Gesetzes vorberaten. 

Der Luzerner Kantonsrat hat 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit abgelehnt. Im Nachgang dazu verlangte ein erheblich erklärte Postulat über den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe die Prüfung, ob in der bestehenden Gesetzgebung eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe einzuführen ist. Damit soll den Kontrollbehörden der Zutritt in solche Betriebe ermöglicht werden (zentralplus berichtete).

Nun hat die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK), unter dem Vorsitz von Johanna Dalla Bona-Koch (FDP, Kriens), die entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Gewerbepolizei vorberaten. Bisher darf die Luzerner Polizei Betriebe nur dann zur Kontrolle betreten, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder wenn bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Der Zugang zu über 80 Prozent der Sexbetriebe bleibt der Polizei somit verwehrt. Ohne gesetzlich geregeltes Zutrittsrecht zu Sexbetrieben ist es schwierig, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, um Verdachtslagen betreffend Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen überhaupt zu erkennen, heisst es in einer Mitteilung. Der Anpassungsentwurf sehe daher eine Bewilligungspflicht für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten vor.

Kommission macht Sicherheitsaspekte geltend 

Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausnahme der Bewilligungspflicht für kleine Betriebe, in denen nur ein Sexarbeiter oder eine Sexarbeiterin seine oder ihre Dienstleistungen anbietet. Die JSK diskutierte die Ausnahmeregelung ausführlich und beschloss, dass entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates alle Betriebe mit höchstens zwei Sexarbeitenden von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien. Nach Ansicht der JSK wird so verhindert, dass Sexarbeitende mehrheitlich alleine arbeiten, um nicht unter die Bewilligungspflicht zu fallen – was wiederum der Sicherheit dient. Die JSK hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, den Antrag dem Kantonsrat zu überweisen.

Ein Antrag, dass die Wirkung der Gesetzesänderung alle fünf Jahre zu überprüfen sei, wurde zurückgezogen. Dies, weil der zuständige Departementsvorsteher zusicherte, dass man dies ohnehin machen werde. Den Antrag, eine Evaluation alle drei Jahre zu machen, lehnte die JSK grossmehrheitlich ab. 

Der Kantonsrat wird die Änderung des Gesetzes über die Gewerbepolizei voraussichtlich an der Juni Session beraten.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon