Stadtrat bewertet CVP-Motion als nicht erheblich

Keine Unterführung für den Postplatz in Zug

So weit, so leer: Postplatz in Zug.

(Bild: wia)

Weder eine südliche Anfahrt für das Parkhaus am Postplatz in Zug, noch eine Unterführung erscheinen dem Stadtrat sinnvoll. Eine Motion der CVP zum Postplatz soll deshalb als nicht erheblich erklärt werden.

Der Stadtrat Zug beantwortet eine Motion von Martin Eisenring (CVP) und Benny Elsener (CVP) mit dem Titel «Oberer Postplatz: sichere Verkehrsführung für die Zukunft», welche letztes Frühjahr eingereicht wurde. Die CVP Männer verlangen, dass die Bauarbeiten auf dem oberen Postplatz nicht anhand genommen werden und die Zufahrtswege für das Parkhaus Postplatz nochmals zu prüfen seien.

Die Forderung, die Bauarbeiten aufzuschieben, ist nicht motionsfähig, heisst es im Bericht des Stadtrats. Der erforderliche Baukredit entspricht der Umsetzung des Bebauungsplans samt Verkehrsregime, der Baukredit für die Umgestaltung wurde von der Stimmbevölkerung gutgeheissen.

Woher kommt der Verkehr?

Die Motionäre sind der Meinung, das Parkhaus müsse von der Vorstadt und der Neugasse direkt über den oberen Postplatz befahren werden können. Sie wollen, dass die Zeughausgasse bereits ab dem Postplatz in Richtung Ägeristrasse mit Einbahnverkehr signalisiert wird, und argumentieren, dass die Zufahrt zum Parkhaus vor allem aus dem Süden, via Zeughausgasse, erfolge.

Dem sei jedoch nicht so, sagt der Stadtrat. Mindestens die Hälfte der Nutzer komme über die Poststrasse, da das Parkleitsystem den Verkehr von der Chamerstrasse her via Poststrasse führt. Der Stadtrat zählt aber auch etliche weitere Gründe auf, weshalb die Forderung nicht sinnvoll sei.

Weiter verlangen die Motionäre, dass die bestehenden Parkplätze in der Zeughausgasse zum reinen Güterumschlag und zu einem IV-Parkplatz umsignalisiert werden. Bezüglich dieser Forderung wird auf die im Juni 2018 angenommene Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» und die entsprechende Diskussion um die Aufhebung von Parkplätzen rund um den Postplatz verwiesen.

Unterführung am Postplatz

Im Bereich des unteren und oberen Postplatzes soll gemäss den CVP-Männern eine Unterführung für Fahrräder und Fussgänger, eventuell mit Läden geprüft werden. Die Unterführung würde aber zu viel Platz in Anspruch nehmen und böte trotzdem keine attraktiven Ladenstandorte. Unterführungen würden zudem von den Fussgängerinnen und Fussgängern nur schlecht angenommen, wie das Beispiel der Unterführung zwischen Bahnhof und Metalli zeige.

Der Stadtrat schlägt demgegenüber vor, auf der Neugasse eine Velofurt einzurichten und so eine attraktive Verbindung für Fahrräder zwischen unterem und oberem Postplatz herzustellen. Die Grünphase dieser Velofurt könne mit den Grünphasen der Fussgängerstreifen gleichgeschaltet werden, so dass die Leistungsfähigkeit der gesamten Kreuzung erhalten bleibt.

Sicherheit und Optimierung

Die Motionäre betonen, dass es bei ihren Forderungen nicht nur um den Postplatz gehe, sondern um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, um Optimierungen von unnötigen Autobewegungen und um den Komfort der Gewerbetreibenden, Bewohner und Besucher der Stadt.
Unnötige Autobewegungen entstehen laut Stadtrat aber insbesondere aufgrund des Suchverkehrs bei oberirdischen, über verschiedene Gassen und Winkel verteilten Parkplätzen. Die Konzentration von Parkplätzen, beispielsweise in einem Parkhaus, vermindere diesen Suchverkehr markant.

Umfassende Verkehrsüberlegungen zur Durchfahrt durch die Innenstadt – und diese beinhalten auch den Postplatz – habe der Stadtrat in Auftrag gegeben, sie sind Teil des städtischen Gesamtmobilitätskonzepts, welches wiederum eine der Grundlagen für die kommende Ortsplanungsrevision ist. Unter anderem werden hierbei auch Verkehrsmodelle der Umgebung des Postplatzes zum Einsatz kommen. Eine Umsetzung eines neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt dauere unter Berücksichtigung der politischen Verfahren auf städtischer und kantonaler Ebene aber mindestens zehn Jahre.

Da die Motion entweder nicht umsetzbar sei oder im Rahmen anderer Projekte behandelt werde, soll sie nicht erheblich erklärt und von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden, so der Stadtrat in seinem Antrag.

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