Beschuldigte hat Berufung angemeldet

Thai-Bordell in Horw wird Fall fürs Kantonsgericht

In diesem unscheinbaren Haus in einem Horwer Wohnquartier sollen Sexarbeiterinnen festgehalten worden sein.

(Bild: Screenshot GoogleMaps/Bearbeitung bic)

Eine 54-jährige Frau soll in Horw ein Bordell betrieben haben, in dem sich thailändische Frauen und Transfrauen illegal prostituierten. Dafür wurde sie vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt. Doch die Beschuldigte akzeptiert das Urteil nicht.

Eine Schweizerin mit thailändischen Wurzeln soll 2014 in einem Horwer Wohnquartier ein Bordell betrieben haben. Das Kriminalgericht verurteilte sie unter anderem wegen der mehrfachen Förderung der Prostitution zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 26’400 Franken (zentralplus berichtete). 

Doch die heute 54-Jährige akzeptiert den Entscheid nicht, sie hat Berufung angemeldet. Das geht aus dem begründeten Urteil hervor, das nun vorliegt. Damit muss sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen. 

Nicht Teil eines internationalen Netzes

Der Frau wird vorgeworfen, vier Prostituierte – darunter drei Transsexuelle – beschäftigt zu haben, obwohl diese weder eine Arbeits- noch eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung hatten. Sie gab ihnen Arbeitszeiten, Sexualpraktiken und Preise vor – und wies die Opfer an, sich bei einer Polizeikontrolle in speziellen Verschlägen im Bordell oder auf dem Balkon zu verstecken. Die Hälfte respektive 60 Prozent der Einnahmen von den Freiern hat laut Urteil jeweils an die Beschuldigte einkassiert.

Das Kriminalgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass ein leichtes Tatverschulden vorliegt. Zwar habe die Frau «die Prostitution mehrerer Opfer während mehreren Monaten gefördert, der Aufenthalt der Frauen in ihrem Bordell dauerte aber jeweils nur einige Wochen». Zudem seien die Prostituierten freiwillig und explizit für die Sexarbeit in die Schweiz gekommen  (zentralplus berichtete).

Ebenso hält das Urteil fest, dass sie nicht Teil einer international oder schweizweit agierenden Organisation war, sondern vielmehr selbständig und auf eigene Rechnung agierte. Sie habe ihre Mitarbeiterinnen mit einer gewissen Fürsorge behandelt, keine unnötige Grausamkeit an den Tag gelegt und sie nicht unter härteren Bedingungen arbeiten lassen, als es in vergleichbaren Bordellen üblich» sei.

«Ihre Beweggründe waren rein monetär.»

Aus dem Urteil des Kriminalgerichts

Die Mitarbeiterinnen hätten insofern vor allem unter ihrem illegalen Status gelitten und nicht aufgrund einer «gewaltsam geschaffenen Zwangssituation». Dennoch habe die Beschuldigte diese Lage ausgenutzt und Ängste geschürt sowie psychischen Druck ausgeübt, indem sie «strengste Regeln» durchgesetzt habe.

«Ihre Beweggründe waren rein monetär, wobei sie auch selbst aufgrund der hohen Fixkosten und dem geringen Umsatz unter finanziellem Druck stand.» Der generierte Gewinn hat sich laut Gericht nur auf ein paar wenige tausend Franken belaufen.

Handeln nie hinterfragt

Reue oder Einsicht sucht man vergeblich. Sie suche die Fehler stets bei den anderen, habe ihr Handeln selbst nie hinterfragt, und poche darauf, dass die Opfer ja freiwillig zu ihr gekommen seien, heisst es im Urteil. Zugute gehalten wird ihr, dass sie nicht vorbestraft war, in geregelten Verhältnissen lebt, auch wenn sie Schulden hat und vom Sozialamt unterstützt werden muss.

Der Beschuldigten sei keine ungünstige Prognose zu stellen und es sei anzunehmen, dass sie aus dem Schuldspruch und der Warnwirkung des Urteils die richtigen Schlüsse ziehe. Gleichwohl wird die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt, auch, weil sie nach wie vor einen Massagesalon mit sexuellen Dienstleistungen führe, und eine Nähe zum Milieu damit gegeben sei.

Nun muss sich zeigen, ob das Kantonsgericht den Entscheid der ersten Instanz bekräftigt oder nicht. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

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