Auf die Frau warten happige Kosten

Betreiberin des Horwer Thai-Bordells wird bestraft

Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerde der Stadt Luzern abgewiesen. (Bild: Symbolbild/Fotalia)

Die Frau, die im Jahr 2014 in ihrem Bordell in einem Horwer Wohnhaus drei Prostituiere illegal und unter desolaten Arbeitsbedingungen beschäftigt haben soll, wurde für ihr Handeln verurteilt. Obwohl die saftige Geldstrafe nur bedingt ausgesprochen wurde, wird sie dennoch knapp 30’000 Franken hinblättern müssen.

2014 betrieb eine Schweizerin mit thailändischen Wurzeln mitten in einem Horwer Wohnquartier ein Bordell. Wegen angeblich menschenunwürdigen Zuständen und miserablen Arbeitsbedingungen im Etablissement musste sich die Frau im November vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten (zentralplus berichtete). Nun liegt das Urteil vor.

Das Kriminalgericht sprach die Frau schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 80 Franken, also insgesamt 26’400 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Ausserdem muss die Betreiberin drei illegal beschäftigten Prostituierten eine Genugtuung zwischen 1’000 und 2’500 Franken zahlen. Das kostet sie insgesamt 6’000 Franken.

Hohe Verfahrenskosten

Das Gericht kam zum Schluss, dass sich die Schweiz-Thailänderin der mehrfachen Förderung der Prostitution, der mehrfachen illegalen Beschäftigung ausländischer Personen sowie der Förderung deren rechtswidrigen Aufenthaltes schuldig gemacht hat.

Zur bedingten Geldstrafe und den Genugtuungen kommen hohe Verfahrenskosten, welche die Frau, die auf einem Schuldenberg von 40’000 Franken sitzt, berappen muss. Diese betragen mehr als 22’000 Franken. Die ehemalige Bordellbetrieberin wird wegen ihres Vergehens also insgesamt 28’300 Franken aufbringen müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert zehn Tagen angefochten werden.

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