Bunker im Parkhaus Casino Zug wird zu Kultur-Lager

Statt Menschen werden nun Kulturgüter geschützt

Im Parkhaus Casino befindet sich eine Zivilschutzanlage, die nicht mehr benötigt wird. Die beschlossene Umnutzung in Kulturgüterschutzraum wird nun vorgenommen.

Im Juli haben in Zug die Vorbereitungen begonnen, den ehemaligen Zivilschutzbunker, den Schutzraum im Parkhaus Casino, in einen Schutzraum für Kulturgüter zu verwandeln.

Bedarf und Nachfrage für einen solchen Raum seien klar gegeben, schreibt die Stadt Zug. Der entsprechende Baukredit in Höhe von rund 2 Millionen Franken wurde im März 2017 mit 28:6 Ja-Stimmen vom Grossen Gemeinderat beschlossen.

«Ein Kulturgüterschutzraum hat eine ähnliche Funktion wie eine Zivilschutzanlage. Statt Menschen werden Kulturgüter geschützt«, heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Dies bedinge ein hohes Mass an Sicherheit auf verschiedenen Ebenen: vor eindringendem Wasser, vor Feuer und Einbruch. Zudem müsse das Raumklima für eine ständige Lagerung optimal sein.

35 Jahre alt

Die zweigeschossige Zivilschutzanlage im Parkhaus Casino wurde 1983 in Betrieb genommen. Im Jahr 2010 wurde vom Stadtrat der Antrag auf Entlassung aus dem Inventar des Bevölkerungsschutzes gestellt, welchem vom Amt für Zivilschutz und Militär sowie vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz entsprochen wurde. Seither kann die Stadt Zug über die Anlage frei verfügen.

Stadtratsvizepräsident André Wicki: «Mit dem Umbau kann die Stadt Zug hochwertige Archiv- und Lagerräume bieten. Das Stadtarchiv sowie die Stadt- und Kantonsbibliothek werden das Angebot für wichtige Dokumente nutzen. Zwei Nutzungseinheiten werden zudem vermietet.»

Lärm und kleine Sperrungen

Die eigentlichen Bauarbeiten starten am 20. August 2018 und dauern bis Mai 2019. Im Parkhaus Casino werden acht Parkplätze im Parkgeschoss 1 als Baustelleninstallationsplätze benötigt und demzufolge gesperrt. Am Rand des Stadtgartens werden Mulden für den Bauschutt platziert. Die Betonschneidearbeiten und Decken- und Wanddurchbrüche werden auch nicht ohne Lärmemissionen von statten gehen.

Der Betrieb des Parkhauses Casino sowie der Zugang zum Stadtgarten sind abgesehen von kurzzeitigen Behinderungen jederzeit gewährleistet.

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