Kritik: Verscherbelt der Kanton sein Tafelsilber?

Luzerner Regierung verteidigt Verkauf von Grundstücken

Die Grünen werfen dem Luzerner Regierungsrat vor, dass dieser sein Tafelsilber verscherbelt. Hintergrund: Der Kanton verkauft in den nächsten Jahren 13 landwirtschaftliche Grundstücke. Die Regierung widerspricht, das Vorgehen sei massvoll.

In einem Postulat forderten die Grünen von der Luzerner Regierung, auf den Verkauf von landwirtschaftlichen Liegenschaften zu verzichten. Die Partei stützt sich auf einen Bericht in der «Bauernzeitung» vom Sommer, wonach der Regierungsrat 13 landwirtschaftliche Liegenschaften verkaufen will. So könnten in der Erfolgsrechnung jährlich 1 Million Franken eingespart werden.

Für die Grünen ist das keine zukunftsgerichtete Strategie, sondern eine «Kurzschlusshandlung, um finanzielle Löcher zu stopfen». Damit würden zukünftige Generationen der Möglichkeit beraubt, dass auch sie bei Bauprojekten des Kantons, den Grundeigentümern Realersatz anbieten können.

220 landwirtschaftliche Grundstücke

In der Antwort schreibt der Regierungsrat nun, dass der Kanton seine landwirtschaftlichen Grundstücke systematisch prüfe – dass er aber «in keiner Weise das Tafelsilber veräussere». Der Verkauf der 13 Liegenschaften sei keine Kurzschlusshandlung, im Gegenteil: «Die ökonomischen Auswirkungen dieser Massnahme haben langfristigen Charakter und stützen den kantonalen Finanzhaushalt dauerhaft.»

Insgesamt bewirtschaftet die Dienststelle Immobilien rund 1’700 kantonseigene Grundstücke sowie 600 Gebäude mit einem Versicherungswert von etwa 1,6 Milliarden Franken, geht aus der Antwort hervor. Davon sind 220 Grundstücke landwirtschaftliche Liegenschaften im Wert von rund 30 Millionen Franken.

Davon will der Kanton jene veräussern, die nicht mehr benötigt werden, zudem seien die Aufwände für die Instandhaltung und -setzung der landwirtschaftlichen Immobilien zu hoch, die Risiken und Unkosten trage allein der Kanton und nicht der Pächter.

Bis 2022 etappenweise «veräussern»

Der Kanton will also 13 Liegenschaften etappenweise bis 2022 «veräussern». Der Bilanzwert werde dann um rund 13 Millionen Franken reduziert und fliesst als liquides Mittel zurück in das Finanzvermögen des Kantons. Einige der 13 Grundstücke eignen sich als Realersatz und werden für diesen Zweck reserviert. Damit sollen die von den Wasserprojekten Reuss und kleine Emme betroffenen Landwirte entschädigt werden.

Bei den anderen Grundstücken steht für den Kanton das Vorverkaufsrecht des Pächters im Vordergrund oder eine weitere ökologische Nutzung. Mit diesem «behutsamen und differenzierten Vorgehen» seien die einzelnen Interessen unter Beachtung der bevorstehenden kantonalen Bauprojekte massvoll abgewogen und berücksichtigt, so der Regierungsrat.

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