Luzern revidiert das Gewässergesetz

Kanton entlastet Gemeinden um 20 Millionen

Im Rahmen einer Finanzreform revidiert der Kanton Luzern sein Gewässergesetz. Künftig übernimmt der Kanton Kosten von 20 Millionen Franken von den Gemeinden.

Im Rahmen eines zweiten Vernehmlassungsverfahrens haben Parteien, Gemeinden, Verbände und Interessierte mit insgesamt knapp 100 Eingaben zum Entwurf des revidierten Wasserbaugesetzes (neu: Gewässergesetz) Stellung genommen. Die überwiegende Mehrheit äussert sich positiv zur Vorlage und befürwortet eine rasche Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, teilt die Luzerner Staatskanzlei mit.

Mit der Neuregelung übernimmt der Kanton einen Grossteil der wasserbaulichen Aufgaben wie auch deren Finanzierung und entlastet damit die Gemeinden erheblich – ab 2018 um über 20 Millionen Franken pro Jahr. Es ist Teil des neuen Finanzleitbildes, die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden zu entflechten. In dieser Frage übernimmt der Kanton zusätzliche Kosten, allerdings möchte er in anderen Bereichen künftig die Gemeinden zahlen lassen (zentralplus berichtete). Der Regierungsrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und sieht vor, die Botschaft zur Gesetzesrevision noch 2017 zu verabschieden. Das Gewässergesetz soll Mitte 2018 in Kraft treten.

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