Brutale Morde: Erstinstanzliches Urteil bestätigt

Zuger Doppelmörder bleibt in Verwahrung

Ein 50-jähriger Mann wird nach Verbüssung seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe ordentlich verwahrt. Die Berufungen von Anklage und Verteidigung wurde abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil des Zuger Strafgerichts bestätigt. Der Doppelmörder wird nach seiner brutalen Tat nicht in die Freheit entlassen. 

Er erdrosselte zwei Frauen, danach raubte er Wertgegenstände und Kreditkarten und versuchte den Tatort in Flammen aufgehen zu lassen. Das Strafgericht hatte im Oktober 2013 den Beschuldigten des mehrfachen Mordes, des Raubs, der Brandstiftung und verschiedener weiterer Delikte schuldig gesprochen (zentralplus berichtete). Es verurteilte den Schweizer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete eine ordentliche Verwahrung des Mannes an.

Beide Parteien legten Berufung ein. Der Staatsanwalt pochte auf eine lebenslängliche Verwahrung. Ihm war die ordentliche Verwahrung, bei der die Notwendigkeit der Massnahme regelmässig überprüft wird, zu wenig. Der Verteidiger wiederum wollte die Verwahrung ganz abwenden.

Vor dem zweitinstanzlichen Prozess wechselte der Beschuldigte den Anwalt. Der neue Verteidiger Daniel U. Walder machte vor Obergericht geltend, sein Mandant habe weder die Morde noch den Raub geplant. Die Situation sei eskaliert. Sein Mandant habe wegen Kokainkonsums in psychotischem Zustand gehandelt.

Weiterzug wahrscheinlich

Der Obergerichts-Prozess gegen den heute 50-jährigen Täter fand im vergangenen August statt. Nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers war aber erst mal Schluss – das Urteil werde zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt, hiess es.

Das Zuger Obergericht liess sich damit Zeit. Diese Woche wurde es nun den Parteien zugestellt, wie Verteidiger Walder auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Es bestätigt das erstintsanzliche Urteil des Strafgerichtes. Am Freitag besprach der Anwalt den Gerichtsentscheid mit seinem Klienten. «Die Chance ist gross», dass man das Bundesgericht anrufe, sagte er. Aber erst müsse die schriftliche Begründung vorliegen.

Mit Wäschestück erdrosselt

In dem jahrelangen Verfahren geht es um eine Tat von Ende Februar 2009. Tatort war die Zuger Wohnung einer vermögenden 54-jährigen Frau, die den Beschuldigten als Handwerker kannte. Mit eigens mitgebrachten Schnüren fesselte und erdrosselte er die Frau.

Die 36-jährige Haushaltshilfe tötete er, indem er sie mit einem Wäschestück erdrosselte. Danach raubte er Wertgegenstände und Kreditkarten und legte einen Brand, der die Spuren vernichten sollte. Das Feuer erstickte allerdings von selbst. Am 23. April 2009 wurde der Mann verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis.

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