Impfprozess läuft seit Dezember

Das Altersheim Höchweid verzeichnet neue Corona-Fälle

Die betroffenen Bewohnerinnen in Ebikon müssen in Isolation verweilen. (Bild: Adobe Stock)

Nachdem die Fälle im Altersheim Höchweid in Ebikon, Luzern abgenommen haben, sind nun neue Fälle bekannt geworden. Das Besuchsrecht bleibt weiterhin eingeschränkt. Der Impfprozess ist dafür in vollem Gange.

Nach einer kurzen Erholungsphase ist das Corona-Virus im Alters- und Pflegeheim Höchweid in Ebikon wieder zurückgekehrt. Wie die Heimleitung am Montag mitteilte, hätten sich mehrere Bewohnerinnen der Abteilung drei infiziert. Diese befinden sich aktuell noch in Isolation.

Aus diesem Grund gelten folgende Besuchsregelungen:

  • Besuche sind nur auf Voranmeldung möglich. In der Regel finden diese in den Besucherkojen statt. Vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin über die zuständige Pflegeabteilung oder Wohngruppe.
  • Besuche in den Bewohnerzimmern werden in Krisensituationen oder bei Unmöglichkeit die Besucherkoje zu nutzen durch die Betriebsleitung bewilligt.
  • Ausschlusskriterien für Besuche sind grippale Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber/Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns.
  • Die Schutzmassnahmen sind zwingend einzuhalten. Besucher werden individuell instruiert.
  • Das Contact-Tracing muss sichergestellt werden. Besuchende und Dienstleistende müssen bei jedem Besuch ihre Kontaktdaten hinterlassen. Diese werden nach 14 Tagen gelöscht.
  • Die Restauration bleibt für Bersucher geschlossen.

Zweitimpfung folgt Ende Januar

Kurze Spaziergänge seien unter Einhaltung der Schutzmassnahmen für Bewohner möglich. «Das tut dem Körper und der Psyche gut», heisst es in der Mitteilung weiter. Von Begegnungen mit Familienmitgliedern wird jedoch abgeraten: «Allenfalls muss eine zehntägige Quarantäne angeordnet werden.»

Der Impfprozess wurde im Heim Ende Dezember gestartet. «Gegen Ende Januar 2021 folgt die Zweitimpfung», teilt die Heimleitung mit. Voraussetzung für eine Covid-Schutzimpfung sei eine Einverständniserklärung der Bewohnenden und des zuständigen Arztes.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von H. Muster
    H. Muster, 16.01.2021, 12:31 Uhr

    «Voraussetzung für eine Covid-Schutzimpfung sei eine Einverständniserklärung der Bewohnenden und des zuständigen Arztes». Und wie war es beim ersten Impfprozess im Heim Ende Dezember? Stimmt es, was man der Presse entnehmen konnte, dass der «zuständige Arzt» (=der Heimarzt) beim ersten Impfprozess nicht hinzugezogen wurde?

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  • Profilfoto von John
    John, 16.01.2021, 10:54 Uhr

    Schon interessant. Überall wo geimpft wird, steigen die «Fälle».

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