Einteilung zur Tourismuszone der Stadt Luzern

Bundesgericht heisst Beschwerde des «Grand Hotel Europe» gut

Das Grand Hotel Europe an der Haldenstrasse in Luzern muss eine Niederlage vor Bundesgericht einstecken. (Bild: Facebook-Seite «Grand Hotel Europe»)

Das Luzerner Kantonsgericht muss sich erneut mit der Zuteilung des «Grand Hotel Europe» zur Tourismuszone der Stadt Luzern befassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Hotels gutgeheissen, weil sich das Kantonsgericht mit wesentlichen Punkten nicht befasst hat.

Weil sich das Kantonsgericht mit wesentlichen Punkten nicht auseinandergesetzt habe, wurde eine Beschwerde des «Grand Hotel Europe» gutgeheissen. Die Lausanner Richter halten nun in einem Entscheid fest, dass verschiedene Rügen des Hotels berechtigt seien. Das Urteil dazu wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Die Zuweisung der Tourismuszone sieht unter anderem vor, dass das Erdgeschoss für das ganze Publikum offen sein müsse. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des «Grand Hotel Europe» sind jedoch nur für Hotel- und Kongressgäste vorgesehen.

Deshalb argumentierte das Hotel vor Bundesgericht, dass die Zuweisung zur Tourismuszone eine Änderung des Betriebskonzepts zur Folge hätte. Bauliche Massnahmen im Erdgeschoss und auf anderen Etagen müssten dann vollzogen werden.

Und genau mit diesem Punkt hat sich das Kantonsgericht nicht auseinandergesetzt. Dies muss es nun nachholen.

Das Kantonsgericht hatte das Verfahren zum Grand Hotel Europe sistiert, bis zum Zeitpunkt, als das Bundesgericht über die Beschwerde des Schweizerhofs im November 2016 entschieden hatte. Denn der «Schweizerhof» hat sich gegen die Zuweisung in die Tourismuszone gewehrt. Das Bundesgericht beurteilte in diesem Fall die Einreihung in diese Zone jedoch als zulässig, wie die «Luzerner Zeitung» am Mittwoch mitteilt.

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