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Hans Riss und seine Behandlungsmethoden

Folter und Verbrennung: Der teuflische Heiler aus Luzern

Eine Illustration aus der Luzerner Chronik von Diebold Schilling (1513) zeigt, wie ein Verdächtiger gefoltert wird. (Bild: Eigentum Korporation Luzern, Standort: ZHB Luzern, Sondersammlung))

Hans Riss ist in Luzern als Heiler bekannt. Seine ungewöhnlichen Behandlungsmethoden machen die Luzerner Justiz jedoch skeptisch. Der Verdacht wird laut, seine Behandlungen hätten satanische Einflüsse. Daraufhin wird ihm der Prozess gemacht.

Am 5. Juli 1577 wird Hans Riss die Anklage verlesen. Tags zuvor war er festgenommen und verwahrt worden. Nun sieht er sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Ihm wird der Kontakt zum Teufel, Zauberei, Betrug, Hexerei und der Diebstahl menschlicher Stoffe unterstellt. Riss dementiert, streitet die Beschuldigungen ab und bleibt ungeständig. Das Luzerner Gericht weiss sich jedoch zu helfen. Mithilfe von unnachgiebiger Folter lässt sich so manches Geständnis erzwingen.

Unter der Streckfolter gestanden

So auch bei Riss. «[…] mit der Marter und mit dem Stein befragt», so die euphemistische Notiz in der zugehörigen Staatsakte. Tatsächlich handelt es sich hier um die Streckfolter. Bei dieser Art der Vernehmung werden dem Angeklagten die Arme hinter dem Rücken gefesselt und an einem Seilzug bis über den Kopf gezogen. Die Füsse werden dabei an einem Stein befestigt. Oftmals sind die Schmerzen so unerträglich, dass die Gefolterten jegliche Aussagen tätigen, um der Tortur ein Ende zu bereiten.

Nach der wiederholten Marter gibt sich Riss geständig. Er gibt zu, mithilfe des Teufels Menschen um Geld betrogen, Zauberbücher gelesen und durch einen Schadenzauber Unheil gestiftet zu haben. Ebenfalls berichtet er ausführlich von Geisterbannungen und Totenbeschwörungen und gibt Informationen zu seinen Tätigkeiten als medizinischer Ratgeber und seinen eigens entwickelten Rezepten.

Ein Beckenknochen um den Hals

Dank des erhaltenen Verhörprotokolls lässt sich Riss Tätigkeitsbereich besser nachvollziehen. In Folge des Verhörs berichtet er von einer Patientin, welcher er als medizinischer Ratgeber zur Seite stand. Diese habe sich aufgrund von Menstruationsbeschwerden an Riss gewandt. In der Folge schildert Riss ausführlich seine Behandlung. Zur Linderung der Schmerzen empfiehlt Riss das Tragen eines eingewickelten weiblichen Beckenknochens um den Hals.

Den Beckenknochen besorgt er selbst, in einem sogenannten Beinhaus. Dort werden die Knochen der Verstorbenen aufgebahrt. Des Weiteren empfiehlt er ihr den Verzicht auf Schweinefleisch. Für diesen Dienst stellt Riss 30 Schilling und ein Hemd in Rechnung. Wie sich herausstellt, ein fürstlicher Lohn. Im Vergleich: Ein Stadtschneider verdient damals sechs Schilling am Tag.

Teuflische Behandlung für Frau Pfyffer

Nebst der skurrilen Behandlungsart lässt auch der Name der Patientin aufhorchen. Denn es handelt sich um eine Pfyffer. Die Familie Pfyffer gehört zu den Patriarchen der Stadt, sie stellen Ratsmitglieder und teilen die Soldgelder unter sich auf. Leider ist nur der Nachname der Patientin überliefert. Über ihren Ehemann weiss man jedoch mehr. Leodegar Pfyffer ist ein führendes Mitglied in der politischen Riege Luzerns, steht dem Kleinen Rat vor und kontrolliert als Säckelmeister die städtischen Gelder.

Unklar ist, ob Riss die Behandlung von Frau Pfyffer aus reinem Kalkül erwähnt oder ob seine Heilpraktiken tatsächlich auch von der herrschenden Oberschicht in Gebrauch genommen wurden. Im weiteren Verlauf des Prozesses erwähnt Riss, dass er viele weitere Frauen auf die gleiche Art wie Frau Pfyffer behandelt hätte. Diese Praxis hätte er beim Teufel persönlich gelernt.

Das abschliessende Geständnis ist ein öffentliches. Auf dem Fischmarkt muss Riss seine satanischen Praktiken und Betrüge gestehen. Nebst der Beckenknochenbehandlung gesteht er weitere Betrugstaktiken, unter anderem die Geisterbannung und die Totenbeschwörung. All diese Taten hätte er unter teuflischer Anleitung verübt.

Lehre bei der «Seelenmutter zu Küssnacht»

Auf Basis der Geständnisse arbeiten der Schultheiss sowie der Kleine und Grosse Rat ein Urteil aus. Zusätzlich zu seinem Geständnis wird Riss durch den Kontakt zu einer als Hexe verurteilten Frau aus Küssnacht belastet. Sie ist bekannt als die «Seelenmutter zu Küssnacht». In ihrer Funktion als Medium bietet sie an, den Kontakt zu Verstorbenen aufzunehmen.

Wie es scheint, besucht Riss sie in ihrem Haus, wo sie ihn in der Geisterbeschwörung unterrichtet.
1577 wird ihr in Schwyz der Prozess gemacht, auf ähnliche Art wie Riss es später in Luzern erfährt. Nach anhaltender Folter gibt sie sich als Hexe geständig. Daraufhin wird sie bei lebendigem Leibe verbrannt.

Die zweite Hinrichtung

Sein Geständnis und der Kontakt zur als Hexe verurteilten «Seelenmutter» dienen der Anklage zur deutlichen Urteilsbildung. Riss ergeht es wie seiner ehemaligen Lehrmeisterin. Er wird ebenfalls als Hexe klassifiziert. Am 15. Juli 1577 wird er hingerichtet. Wie in der zugehörigen Staatsakte ersichtlich, wird er auf dem Scheiterhaufen verbrannt: «Dieser arm mensch mitt dem fuwr (sic) gericht worden.»

Verwendete Quellen
  • Sieber, Dominik: Jesuitische Missionierung, priesterliche Liebe, sakramentale Magie
  • Lütolf, Alois: Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug
  • Kopp, Janine: Menschenfleisch. Der menschliche Körper als Arzneimittel
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Dominic
    Dominic, 09.10.2023, 17:53 Uhr

    In der heutigen Psychiatre wäre Hans Riss und die Aeelenmutter von Küssnacht wohl Oberärzt, zumindest in Littenheid

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  • Profilfoto von Hanswurst
    Hanswurst, 06.10.2023, 19:34 Uhr

    „Zur Linderung der Schmerzen empfiehlt Riss das Tragen eines eingewickelten weiblichen Beckenknochens um den Hals.“ Da stellt sich gemäss aktueller Gepflogenheiten die Frage, ob dieser Knochen heutzutage auch von der Krankenkasse übernommen würde?

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  • Profilfoto von Huog Allb
    Huog Allb, 06.10.2023, 13:03 Uhr

    Die Methoden sind zwar heute weniger brachial, oftmals subtil, aber am Ende mit dem doch immer gleichen Ziel: Die Herrschenden zwingen den Beherrschten immer ihre Sicht der Dinge auf! Immer.

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