BGer: Kein Freispruch für Klimaaktivist

Der Klimaaktivist, der in Genf eine Credit-Suisse-Filiale mit roten Handabdrücken verschmierte, kann nicht freigesprochen werden. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Der Klimanotstand rechtfertige die Sachbeschädigung nicht, entschied das BGer. Zudem könne ein Notstand rechtlich nur geltend gemacht werden, wenn die drohende Gefahr auf keine andere Weise abgewehrt werden könne. Damit argumentiert das BGer ähnlich wie bereits im Fall von Klimaaktivisten, die in einer Bankfiliale Tennis spielten. Das Kantonsgericht Genf muss den Fall nun neu beurteilen.

Quelle:swisstxt
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