Auch gegen Luzerner wird ermittelt

Gegen mindestens drei Luzerner wird im Zusammenhang mit einem internationalen Fall von Kinderpornographie ermittelt. Brisant ist: Nicht alle betroffenen Kantone beurteilen das Material als pornografisch.

In zwölf Kantonen haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen 70 Männer aufgenommen, die im Internet Filme mit nackten Knaben gekauft haben. Dabei sind mindestens drei Luzerner. Weiter sind die Kantone Zürich, Zug, Bern, Basel-Landschaft, Solothurn, Obwalden, Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg und Wallis betroffen, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».

Aus Kanada in die Schweiz

Begonnen hat der Fall 2010 in Kanada. Drei Jahre ermittelte die kanadische Polizei gegen die Internet-Firma «Azov Films», dann griff sie zu. Sie liess weltweit rund 350 Personen verhaften. Und sie stellte Namen und Adressen von zahlreichen Käufern aus der ganzen Welt sicher. Rund 150 dieser Käufer von «Azov»-Filme wohnen in der Schweiz.

Was ist pornografisch?

Da die Filme jedoch «nur» nackte Knaben und keine sexuellen Handlungen zeigen, kamen diverse kantonale Staatsanwaltschaften zum Schluss, es handle sich nicht um pornografisches Material. In der Schweiz sind Filme mit nackten Kindern und Jugendlichen dann strafbar, wenn sie pornografisch sind. Dies kann jedoch auch der Fall sein, wenn keine sexuellen Handlungen gezeigt werden.

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz kritisiert in diesem Fall nicht nur die Kantone, die keine Ermittlungen aufgenommen haben. Sie kritisiert auch die Polizei und Staatsanwaltschaften in ihrem Vorgehen: «Es hätte sich aufgedrängt, alle Käufer der «Azov»-Filme auf den Besitz von weiterem kinderpornografischem Material zu überprüfen», so Talia Bongni, Leiterin von Ecpat, einer Fachstelle von Kinderschutz Schweiz gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderhandel. «Wer solche Filme kauft, kauft womöglich auch anderes kinderpornografisches Material oder stellt sogar solches her.»

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