90-Tage-Maximum gefordert

Airbnb: Stadt Luzern soll sich für Ansturm nach der Pandemie rüsten

Auch schicke Stadtwohnungen werden auf Airbnb feilgeboten. (Bild: jwy)

Gerade liegt das Airbnb-Angebot brach, auch in der Stadt Luzern. Da das Geschäftsmodell die aktuelle Krise überleben wird, wollen Luzerner Politiker klare Verhältnisse schaffen – und gewerbliche Anbieter einschränken. In den Details sind sich die Vertreter von GLP, Grüne und SP allerdings nicht einig.

Wie in der Hotellerie ist auch bei Airbnb-Angeboten die Nachfrage derzeit gering. Anders als die klassischen touristischen Herbergen können Airbnb-Anbieter allerdings flexibler reagieren (zentralplus berichtete). Ist die Nachfrage wieder da, können Profis Wohnungen hinzumieten, die ansonsten auf dem regulären Wohnungsmarkt angeboten würden. «Die Coronakrise geht vorbei. Die Leute werden danach umso mehr reisen und Ferien machen», sagte Cyrill Studer Korevaar, Geschäftsführer des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern gegenüber zentralplus im November. Er erwartet, dass das Angebot rasch wieder zunehmen wird, sobald internationale Gäste und Business-Vertreter wieder vermehrt nach Luzern kommen.

Für Luzerner Politiker aus den Reihen von GLP und SP ist deshalb klar, dass die Zeit jetzt genutzt werden sollte, um klare Regeln zu schaffen. Gleich zwei Vorstösse wurden als dringlich eingereicht. Trotz ähnlicher Forderungen sind sie aber nicht deckungsgleich.

SP fordert: Keine Vermietungen länger als 90 Tage

«Um der Verdrängung der hiesigen Bevölkerung aus ihren Wohnungen entgegenzuwirken, muss die Umnutzung von Wohnungen oder ganzer Liegenschaften für professionelle Kurzzeitvermietungen planungsrechtlich gestoppt werden», begründen die SP-Vertreter Mario Stübi und Claudio Soldati ihre Forderung, die Bau- und Zonenordnung (BZO) anzupassen.

Ihr Vorstoss fordert eine Beschränkung der Logiernächte pro Kalenderjahr. «In mehreren europäischen Tourismusdestinationen wie auch in Genf sind die Behörden zum Schluss gekommen, dass sich zu diesem Zweck ein jährliches 90-Tage-Vermietungsmaximum am besten eignet», schreiben die Postulanten. Ausnahmen sollen nur in der Tourismus- und Landwirtschaftszone gelten. Bisherigen Anbietern soll eine «angemessene» Übergangsfrist gewährt werden.

Kurz: Keine Wohnung dürfte länger als 90 Tage im Jahr via Airbnb oder vergleichbare Dienste vermietet werden. Kommerzielle Anbieter dürften diese Beschränkungen abschrecken.

GLP: Nach 90 Tagen wird ein Baugesuch fällig

Für Stefan Sägesser und Jules Gut (beide GLP) sowie Mirjam Landwehr und Christian Hochstrasser (Grüne) geht diese Forderung zu weit. Aber sie teilen den Tenor: «Wir sind uns einig, dass die Umnutzung ganzer Liegenschaften für professionelle Kurzzeitvermietungen sofort planungsrechtlich gestoppt werden muss.» Jedoch fordern sie in ihrem gemeinsamen Vorstoss eine Regulierung «mit Augenmass». So soll kein generelles Wirtschaftsverbot für Kleinstunternehmer gelten, für die Airbnb im besten Fall ein Nebenverdienst ist.

Die Postulanten orientieren sich am Gesetz für Zweitwohnungen: Die BZO soll dahingehend angepasst werden, dass nach Ablauf eines 90-Tage-Maximums eine Baubewilligungspflicht fällig wird – sofern die Wohnungen noch länger vermietet werden sollen. Ausgenommen sind Zweitwohnungen in der Tourismuszone, der Landwirtschaftszone und Wohnungen, welche im selben Haus liegen, wie die Eigentümer ihren Hauptwohnsitz haben.

Eine Baubewilligung, sprich: Eine Nutzung die länger als 90 Tage dauert, soll nur dann gewährt werden, wenn der Zweitwohnungsanteil im jeweiligen Quartier, wo die Wohnung angeboten wird, weniger als 1 Prozent beträgt. Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung sollen dem Wohnanteil angerechnet werden.

So soll sichergestellt werden, dass weiteres Wachstum von Airbnb-Angeboten verhindert wird, private Anbieter aber trotzdem in einem begrenzten Rahmen wirtschaften können.

Bisherige Bemühungen des Stadtrates reichen nicht

Wie der Stadtrat zu den beiden Vorstössen steht und ob er allenfalls einen der Vorschläge favorisiert, wird er in seinen Antworten ausformulieren müssen. Klar ist, dass es den Grossstadträten nicht reicht, was seit der Überweisung der Motion «Professionelles Airbnb: agieren statt reagieren» und dem Auftrag, die BZO anzupassen, passiert ist. «Geschehen ist in der öffentlichen Wahrnehmung bislang aber noch nichts», heisst es im SP-Vorstoss etwa.

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