5G-Ausbau: Kantone für Einspracherecht
Der Ausbau bestehender Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie soll bis auf Weiteres nicht mehr vereinfacht bewilligt werden, sondern über ein ordentliches Verfahren mit Einspracherecht. Dies empfiehlt die zuständige Konferenz der Kantone (BPUK) aufgrund eines Gutachtens vom Juni. Sie rät von der Praxis gewisser Kantone ab, bei Ausbauten auf ein Baubewilligungsverfahren zu verzichten. Bei neuen Anlagen oder «wesentlichen Änderungen» war schon immer ein ordentliches Bauverfahren nötig. Einen Entscheid zum künftigen Vorgehen der Kantone fällte die BPUK-Hauptversammlung am Donnerstag nicht. Offene Punkte würden bis Ende Jahr mit dem Bund geklärt.
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