Diese neuen Regeln gelten ab Montag

2G statt Maskenpflicht: Bundesrat kommt Clubs entgegen

Der Konzertsaal der Schüür. (Bild: Leon Hüsler)

Partys droht doch nicht das Aus: Der Bundesrat erlaubt es Konzerthäusern und Clubs auf die Maskenpflicht zu verzichten – wenn sie nur noch geimpfte und genesene Besucher reinlassen. Dazu wird die Covid-Zertifikats-App angepasst. zentralplus sagt dir, welche neuen Regeln sonst noch gelten.

Der Bundesrat hat entschieden: Es ist wieder Maskentragen angesagt – und zwar in allen Innenräumen. Das heisst: Wer ins Restaurant will, trägt die Maske wieder bis er am Tisch sitzt. Und es gilt die Sitzpflicht.

Die Gastronomie-Betriebe, aber auch die Kulturhäuser und Fitnesszenter müssen zudem die Kontaktdaten erheben. Das gilt auch bei Chorproben oder Hallentrainings.

2G statt Maskenpflicht an Konzerten und Partys

Aufatmen können Clubs und Konzertveranstalter. Sie haben Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Das hatte die Bar- und Clubkommission gefordert – und auch einige Luzerner Betreiber hatten darauf gehofft (zentralplus berichtete). «Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt», schreibt der Bundesrat dazu.

Die Prüf-App für die Covid-Zertifikate wird deshalb erweitert. Diese Anpassung steht aber erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung. Bis dann müssen die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.

Dringliche Home-Office-Empfehlung: Maskenpflicht im Büro

Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, spricht der Bundesrat eine «dringliche Home-Office-Empfehlung» aus. Zudem müssen alle Mitarbeitende eine Maske in Räumen tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Testzertifikate sind nur noch 24 Stunden gültig

Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht aus Sicht des Bundesrats die Aussagekraft der Testresultate. Die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, werde dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

An den Schulen gibt es keine Testpflicht

Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. Luzerner Eltern fordern deshalb, dass an den Schulen regelmässige Tests durchgeführt werden (zentralplus berichtete). Der Bundesrat verzichtet nun aber darauf, alle obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. Grund: 17 von 26 Kantonen lehnten eine solche Verpflichtung ab.

«Der Bundesrat ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt. Mit diesen können Ansteckungen früh entdeckt und Übertragungsketten unterbrochen werden», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Damit werde auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden müssen. Trotzdem überlässt er den Entscheid nun den Kantonen.

Auch Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise zum Test

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch die Einreisebestimmungen geändert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime.

Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreisedurchzuführen. Mit diesem Test werde sichergestellt, dass infizierte Personen erkannt werden, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus angesteckt haben. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber zahlen.

Wer nicht geimpft ist, darf nicht einreisen

Nicht geimpften Passagieren, die aus Risikoländern in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte verweigert – abgesehen von gewissen Ausnahmen sprich Härtefällen. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte.

Private Weihnachtsfeier: Zertifikat wird «nur» empfohlen

Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die «dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen», wie die Regierung mitteilt. «Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist.»

Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet, wie der Bunderat bekannt gab.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon