Kompensation für jährliche Feuerwehrgebühren

Zuger SVP will der «Kopfsteuer» an den Kragen

Die Ersatzabgabe an die Feuerwehr in Zug soll anders gelöst werden (Symbolbild).

Das Leben wird kontinuierlich teuer. Mitglieder der Zuger SVP wollen aus diesem Grund die Feuerwehrgebühren senken oder gar abschaffen. Oder zumindest eine Kompensation für die Zuger Bevölkerung erwirken.

Die Homepage der Stadt Zug hält fest: «Gemäss kantonalem Feuerschutzgesetz sind Männer und Frauen mit Wohnsitz im Kanton Zug feuerwehrpflichtig.» Wer keinen Dienst leistet und als feuerwehrpflichtig angesehen wird, bezahlt jährlich eine Ersatzabgabe von 100 Franken an die Wohngemeinde.

Das ist der Zuger SVP in Anbetracht der gegenwärtigen Situation mit gestiegenen Mieten, Teuerung und höheren Energiekosten ein Dorn im Auge. In einer Interpellation stellen sich die Gemeinderäte Roman Küng und Philip C. Brunner darum die Frage, «wie nicht nur die Steuerzahlenden, sondern auch die Gebührenzahlenden entlastet werden können.»

Die Feuerwehrersatzabgabe wird von der Stadt Zug unabhängig von den Steuern per Einzelrechnung von allen Einwohnern erhoben. Geregelt ist sie im Feuerschutzgesetz. «Eine Streichung der Gebühr macht auch vor dem Hintergrund der kürzlichen Änderungen des Feuerwehrreglements gerade jetzt Sinn», heisst es in der Interpellation weiter.

SVP hat drei Fragen an die Regierung

Darum gelangen die Interpellanten mit drei Fragen an den Stadtrat. Zum einen wollen sie wissen, ob eine teilweise oder gar gänzliche Abschaffung zulasten der Stadtkasse grundsätzlich möglich ist.

Zudem soll der Stadtrat die ungefähren personellen und administrativen Aufwendungen für den Versand der Rechnungen, das Mahnwesen und die Nachbearbeitung beziffern. Dies vor dem Hintergrund, dass die Stadt mit ähnlichen Argumenten vor einigen Jahren die Hundesteuer in der Stadt Zug abgeschafft hat – die jährlich rund 80'000 Franken in die Kasse gespült hatte. Die Feuerwehrersatzabgaben betrugen im vergangenen Jahr rund 900'000 Franken.

Zuletzt fragen Brunner und Küng, ob die Stadt, wenn sie auf eine Abschaffung verzichtet, die Gebührenzahler anderweitig kompensieren will. Etwa in Form von Gutscheinen, analog der städtischen Aktion zugunsten des Gewerbes wegen Corona im Jahre 2020 (zentralplus berichtete). Oder der Betrag bei anderen Gebühren wie Abwasser- oder der Stromrechnung angerechnet werden könnte.

Verwendete Quellen
  • Interpellation von Roman Küng und Philip C. Brunner
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