Vereinsförderung unter dem Deckmantel der Corona-Hilfe

Jetzt ist es definitiv: Zuger bekommen 100 Franken, um shoppen zu gehen

Einkaufen auf Stadtkosten - Zug verteilt demnächst Gutscheine als Corona-Hilfe fürs Gewerbe. (Bild: zvg)

Stadtzuger bekommen einen Gutschein für 100 Franken, mit denen sie das lokale Gewerbe unterstützen können. Das ganze Gewerbe? Nein, nur Geschäfte, die Mitglieder eines privaten Vereins sind. Entschieden hat dies der höchste Zuger, Bruno Zimmermann (SVP).

Manchmal finden politischen Debatten nicht in Parlamenten statt, sondern in den sozialen Medien. So geschehen bei den Konsumations-Gutscheinen, welche die Stadt Zug an sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner abgeben will, um die Folgen des Lockdowns während der Corona-Pandemie abzufedern (zentralplus berichtete).

Drei Millionen Franken sollten die Umsatzeinbussen von lokalen Läden und Restaurants auszugleichen. Doch vor wenigen Tagen schlug Stefan W. Huber, Fraktionschef der Grünliberalen im Stadtparlament, Alarm. In einem offenen Brief an alle politischen Parteien und die Medien rief er dazu auf, den Antrag der Stadtregierung abzulehnen. Dies weil die Konsum-Gutscheine nur bei Mitgliedsgeschäften des städtischen Detailhandelsverbandes gültig sind.

Huber: «Das ist unliberal»

Das sei unliberal, so Huber. In anderen Kommunen, die ebenfalls Konsum-Gutscheine an Einwohner verteilen, kann man sie bei allen Geschäften im Gemeindegebiet einlösen. In Flawil bei St. Gallen zum Beispiel, werden die Gutscheine bei den Banken eingetauscht, nicht bei einem privaten Verein.

Die Diskussion, die sich darauf auf Facebook entwickelte, zeigte, dass die Debatte zum Thema im Zuger Stadtparlament am Dienstag lang und schwierig sein würde.

Nur ein Viertel der Läden nimmt Gutscheine

Huber rechnete dort vor, dass weniger als die Hälfte aller Zuger Geschäfte Mitglied bei Pro Zug sind. Von diesen wiederum nimmt nur ein Teil die Geschenkgutscheine entgegen – so dass von allen Zuger Läden und Restaurants am Ende nur ein Viertel vom städtischen Geldsegen profitieren.

Verbündete fanden die Grünliberalen bei der Alternative – die Grünen und den Sozialdemokraten. Jerôme Peter (SP) wollte zudem, dass mit den Gutscheinen auch Kultureinrichtungen unterstützt werden, die vom Lockdown hart getroffen wurden. «Es wäre doch schön, wenn man damit auch einen Konzerteintritt bezahlen könnte.»

Stadtrat betrachtet den Verein als Partnerin

Finanzchef André Marti erklärte, warum der Stadtrat auf die Zusammenarbeit mit Pro Zug setzt: Der Detailhandel habe sich stark gewandelt, zwei Drittel des Umsatzes werde heute von Grossverteilern gemacht. Ausserdem kämpften viele Gewerbetreibenden mit den Folgen der Digitalisierung, welche die Umsätze der traditionellen Läden schwinden lasse.

«Das klingt sehr nach Hinterzimmerabsprachen.»

Ignaz Voser (CSP)

Umso mehr schätze man es, dass mit dem Detaillistenverband Pro Zug eine lokale Vereinigung bestehe, die das wirtschaftliche Geschehen in den Quartieren fördere und auch sieben Interessengemeinschaften für verschiedenen Einkaufsgebiete bilde. Diese Vereinigung sehe der Stadtrat als Partnerin, die er stärken wolle, so Wicki.

Gleichbehandlung nicht gewährleistet

Das Argument, dass viele Restaurants und Läden, die nicht Mitglied bei Pro Zug sind, auch Steuern bezahlen, fand bei der Stadtregierung kein Gehör.

Ignaz Voser (CSP) fand: «Der Vorschlag des Stadrats klingt mir sehr nach Hinterzimmerabsprachen.» Er bevorteile einen Teil der Geschäfte, der Stadrat gebe damit eigentlich «Begünstigungsgutscheine» ab.

Nach drei Stunden Diskussion drohte die Stimmung zu kippen. FDP, SVP und CVP hatten den Vorschlag mit den Pro-Zug-Gutscheinen durchwinken wollen. Aber immer mehr von ihren Abgeordneten wurde offenbar mulmig bei der Aussicht, als Gegner von Gleichbehandlung dazustehen.

Stadt bezahlt alle Mitgliederbeiträge

Stadtpräsident Karl Kobelt (FDP) bat daher das Parlament um einen zehnminütigen «Time-Out». Finanzchef André Wicki besserte den Vorschlag nach. Die Stadt wird für eineinhalb Jahre alle Mitgliederbeiträge von Pro Zug übernehmen. «Das sind 25 bis 30'000 Franken, die aus dem Corona-Hilfsfonds bezahlt werden.» So sollen auch jene Geschäften und Restaurants, die noch nicht Mitglied bei Pro Zug sind, Konsum-Gutscheine entgegennehmen nehmen können.

Diese Nachbesserung überzeugte eine grosse Mehrheit der Zuger Gemeinderäte, die sich zudem dafür aussprachen, Migros und Coop als Empfänger von Konsumgutscheinen auszuschliessen. Der Hintergrund gemäss Finanzchef Wicki: Die Grossverteiler konnten während des Lockdowns offen halten und Umsätze steigern, während die kleinen Läden geschlossen bleiben mussten.

Überraschung: Linke setzen sich (vorerst) durch

Damit war die städtische Förderung von Pro Zug aber noch nicht beschlossene Sache. GLP, SP und ALG/CSP hatten einen Antrag gestellt, dass die Gutscheine im Wert von drei Millionen Franken auch bei allen Zuger Geschäften und Kulturbetrieben eingelöst werden können. Dieser Antrag fand zunächst ebenfalls eine Mehrheit im Grossen Gemeinderat – schliesslich schliesst er eine Verrechnung der Gutscheine über Pro Zug nicht aus.

Doch Gemeinderatspräsident Bruno Zimmermann (SVP) hatte vergessen, den ganzen Antrag zu verlesen. Es sei daher unrechtmässig, von einer Annahme zu sprechen, man müsse separat über den restlichen Zusätze abstimmen, sagte er, als er realisierte, dass die Ratslinke sich für einmal und überraschend durchgesetzt hatte. Gregor R. Bruhin (SVP) beantragte per Ordungsantrag die ganze Abstimmung zu wiederholen: «Ich komme nicht draus, über was ich abgestimmt habe», sagte er.

Wie Zimmermann den Entscheid im Alleingang kippte

Bei der erneuten Abstimmung gabs ein Patt: 16 waren für einen Konsumgutschein, der bei allen Geschäften (ausser Migros und Coop) eingelöst werden kann, 16 waren für die Pro-Zug-Gutscheine.

Zimmermann, der die Wiederholung durch seine Nachlässigkeit nötig gemacht hatte, durfte nun die Sache per Stichentscheid entscheiden – und entschied sich für Konsum-Gutscheine, die nur bei Pro-Zug-Mitgliedern entgegengenommen werden. Damit kippte er den Entscheid im Alleingang. Vor dem Stichentscheid hatte der höchste Stadtzuger noch den vor ihm sitzenden Finanzvorsteher André Wicki (SVP) konsultiert.

Konfusion um Kultur

Möglicherweise hatten einige Bügerliche ihre Meinung geändert, weil sie realisierten, dass ALG, SP und GLP in ihrem Vorschlag auch die Einlösung der Gutscheine bei Kulturbetrieben vorgesehen hatten. Für diese – sowie für einzelne Kulturschaffende und Sportvereine – sind bereits sieben Millionen Franken des städtischen Corona-Hilfsfonds vorgesehen.

Fazit: Vom Überschuss aus der Jahresrechnung 2019 von 77 Millionen Franken weisen die Stadtparlamentarier insgesamt 10 Millionen Franken einem Zuger Corona-Hilfsfonds zu: sieben Millionen sollen an die Kultur und den Sport gehen.

Wann der Gutschein kommt, ist offen

Mit den restlichen drei Millionen Franken soll nun eben das lokale Gewerbe gefördert werden, das während des Lockdowns Umsatzeinbussen erleiden mussten.

Dazu erhalten demnächst alle Einwohner einen speziellen Einkaufsgutschein von Pro Zug. Wann genau, ist nicht bekannt. Einlösbar ist er bei allen Läden und Restaurants, die Mitglied bei der Detaillistenvereinigung sind. Aus dem Food-Bereich nehmen nur eine Käsehandlung und zwei Bäckereien diese speziellen Gutscheine entgegen.

Damit auch jene 70 Prozent der Gewerbetreibenden von den Konsumationsgutscheinen profitieren können, die bislang nicht Mitglieder beim privaten Verein sind, springt die Stadt Zug ein.

Für die Einlösedauer der Konsumgutscheine übernimmt sie sämtliche Mitgliederbeiträge des Detaillistenverbandes Pro Zug. Jene der bisherigen Mitglieder und jene, die wegen den Corona-Gutscheinen beitreten wollen – oder müssen. Der private und teils auch politisch aktive Verein wird mit der staatlichen Corona-Hilfe also aktiv gefördert.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Juristin
    Juristin, 07.06.2020, 06:05 Uhr

    WOW! Dass so eine Ungleichbehandlung gegen die Wirtschaftsfreiheit (BV 27) und gegen das Verbot der Ungleichbehandlung direkter Konkurrenten verstösst, hat keiner gemerkt?

    Der Zwang einem politschen aktivem Verein beitreten zu müssen, um von der Hilfe zu profitieren ist zudem ein schwerer Eingriff in die Vereinigungsfreiheit (BV 23). Nimmt mich Wunder wann der Fall vor Bundesgericht kommt! 😉

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