Die Zuger Regierung will digitale Pilotprojekte für Testphasen am Kantonsrat vorbeischleusen. Dagegen wehrt sich die Kommission, die das Vorhaben berät. Unter anderem wegen des Datenschutzes.
Die Digitalisierung schreitet oft um ein Vielfaches schneller voran, als die Gesetzgebung mithalten kann. Ist die Tinte im Gesetzbuch trocken, ist der Computer bereits veraltet. Die Zuger Regierung möchte sich nun die Kompetenzen geben, um Testprojekte umzusetzen, ohne dass der gesetzliche Rahmen vorliegt. «Pilotprojektgesetz» nennt sich der Entwurf, der demnächst in den Zuger Kantonsrat kommt.
Konkret soll es dem Kanton künftig möglich sein, eine neue Technologie oder ein digitales Produkt für eine begrenzte Zeit zu testen, ohne dass der Kantonsrat allfällige nötige Gesetzesanpassungen bewilligt hat. Die Regierung soll die nötigen Verordnungen für eine begrenzte Zeit eigenmächtig erlassen können.
Das jetzige Gesetzgebungsverfahren sei zu unflexibel, um Projekte zunächst zu testen und dann in den nötigen gesetzlichen Rahmen zu überführen, heisst es im Bericht und Antrag der Regierung dazu. Sie will dies mit dem neuen Pilotprojektgesetz ändern.
Gemeinden wollen einfacheren Datenaustausch
Hintergrund für das Gesetz ist das Anliegen der Gemeinden, mit verschiedenen Behörden des Kantons Daten auszutauschen. Bei den Gesetzen, die dafür nötig sind, herrscht allerdings seit vielen Jahren ein regelrechter Wildwuchs. Viele Bereiche sind mit Spezialgesetzen geradeso geregelt, aber generelle Bestimmungen, etwa zum automatisierten Abruf von Personendaten und darüber, was das für den Datenschutz bedeutet, gibt es im Kanton Zug bisher nicht.
Der Kanton hat also vor einigen Jahren eine Analyse in Angriff genommen und gemerkt: Das Thema ist komplizierter als gedacht. Zunächst dachte der Regierungsrat über ein neues Digitalgesetz nach, kam dann aber zum Schluss, dass es sinnvoller wäre, zuerst auszuprobieren, wie der Datenaustausch zwischen den Gemeinden und dem Kanton am besten funktioniert, bevor ein neues Gesetz geschaffen wird. Dafür will er nun das Pilotprojektgesetz einführen, das ebensolche Tests einfacher möglich machen soll.
Kommission: Idee «nicht befriedigend»
Widerstand gibt es aber bereits in der Kommission, die den Entwurf berät. Auf das Vorhaben reagiert sie prompt mit einer Motion. Wie darin steht, sei die Idee der Regierung «rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich nicht befriedigend.»
Die Kommission hält fest, es seien Bedenken aufgekommen, dass das neue Gesetz für die Regierung zum Freipass werden und dass es einen Wildwuchs an Tests geben könnte. Wenn, dann müsste der Kantonsrat Pilotprojekte bewilligen. Dass Kompetenzen von der Legislative an die Exekutive verschoben werden, gehe zu weit, argumentiert die Kommission. Auch sei es fraglich, ob heikle Personendaten durch provisorische Verordnungen während eines Pilotprojekts überhaupt genügend geschützt sind.
Kantonsrat soll Ball bei sich behalten
Stattdessen schlägt die Kommission vor, dass der Kanton ein Rahmengesetz schafft, das explizit den innerkantonalen elektronischen Datenaustausch regelt. Auf Basis von diesem könne der Kantonsrat dann Projekte bewilligen oder auch nicht. So könne man auch dem Anliegen der Gemeinden nachkommen. Ausserdem soll es eine ständige Kommission geben, die sich mit Information, Kommunikation und Datenschutz befasst.
Als Nächstes ist der Kantonsrat dran. Dieser berät im Frühling die Motion der Kommission und darüber, ob die Zuger Regierung einen Freipass für digitale Pilotprojekte erhält oder nicht.
- Motion innerkantonaler elektronischen Datenaustausch
- Bericht und Antrag der Kommission
- Bericht und Antrag Pilotprojektgesetz
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Peter, 20.03.2024, 08:28 Uhr Der Föderalismus und sein Gärtchendenken… Wie machen es denn andere Kantone / Gemeinden? Zusammen eine Lösung entwickeln?
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