Bund will Daten von Flugpassagieren

Zuger Regierung setzt Fragezeichen beim Datenschutz

Der Bundesrat will Flugpassagierdaten zur Terrorbekämpfung nutzen. (Bild: Symbolbild: Unsplash/ma510)

Flugpassagierdaten werden von vielen Ländern zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt. Jetzt will die Schweiz einsteigen. Die Zuger Regierung ist dafür, meldet aber auch Bedenken an.

Die Schweiz verzeichnete vor der Pandemie über 58 Millionen Flugpassagiere. Bei der Buchung eines Fluges werden durch die Airlines Informationen der einzelnen Passagierinnen gesammelt – auch hierzulande.

Die Schweiz kann die Daten aber derzeit nicht nutzen, weil eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. «Damit riskiert sie, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, unerkannt in die Schweiz und in den Schengen-Raum gelangen können», schrieb der Bundesrat letzten April in einer Medienmitteilung (zentralplus berichtete).

Künftig soll auch die Schweiz diese Passagierdaten nutzen können. In der Vernehmlassung zum neuen Gesetz begrüsst die Zuger Regierung diesen Schritt, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Sie verweist allerdings auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das dem Bearbeiten von Fluggastdaten Grenzen setzt. «Der Gesetzesentwurf des Bundesrats wird darum in verschiedener Hinsicht zu überdenken sein», so die Regierung.

Beim Entscheid geht es um die Speicherdauer und Verwendung der Daten. Der Gerichtshof entschied aufgrund der Klage einer belgischen Menschenrechtsorganisation, die von der Schweiz vorgesehene Speicherung und Bearbeitung von Flugpassagierdaten gehe zu weit. Die Polizei darf die Daten demnach nur bei einer realen Terrorbedrohung oder bei konkreten Anhaltspunkten für ein schweres Verbrechen auswerten. Eine Auswertung zu anderen Zwecken, etwa zum Verhindern einer illegalen Einreise, sei unzulässig (zentralplus berichtete).

Erfasst werden Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer, Kreditkarte oder PayPal. Andere sensible Daten (zum Beispiel die religiöse Überzeugung, welche aus spezifischen Essensbestellungen hervorgehen kann) sind kein Bestandteil des übermittelten Datensatzes.

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