Steuerbetrug rund um dubiose Grundstückskaufe

«Egoistisch und kriminell»: Im Sumpf des Kies-Barons

Ein Luzerner Landwirt wollte mehrere Landparzellen für einen Kieskonzern kaufen. (Bild: Adobe Stock)

Ein Luzerner Unternehmer und Landwirt wurde kürzlich wegen Steuerbetrugs schuldig gesprochen. Im nun vorliegenden begründeten Urteil zeichnen die Richter das Bild eines skrupellosen Geschäftsmannes mit hohem Mass an krimineller Energie.

Es ist ein Sumpf von Verträgen, Kaufabsichten, Notaren und falschen sowie echten Preisen, das sich den Luzerner Strafverfolgungsbehörden präsentierte. Der Navigator in diesem Sumpf: Ein Luzerner Unternehmer, bekannt geworden als «Kies-Baron».

Vergangenes Jahr stand der Mann zusammen mit einem Mitbeschuldigten vor dem Luzerner Kriminalgericht. Die Geschichte ist kompliziert. Es geht um Land, das der Rindviehhalter und Kiesunternehmer kaufen wollte (zentralplus berichtete). Jetzt liegt das begründete Urteil vor.

Strohmann sollte Grundstücke kaufen

Die Geschichte begann 2007. Der Luzerner wollte sieben Grundstücke im Luzerner Hinterland für einen Kieskonzern erwerben, bei dem er eine Tochterfirma leitete. Das Land gehörte einer Erbgemeinschaft. Die beiden Parteien eigneten sich auf einen Kaufpreis von 3,2 Millionen Franken. Allerdings kam ihnen das bäuerliche Bodenrecht in die Quere. Dieses schreibt vor, dass gewisses Land nur an einen Bauern, einen sogenannten Selbstbewirtschafter, verkauft werden darf. Und dies nicht zu überrissenen Preisen.

Der Landwirt und der Eigentümer des Landes schalteten also einen Strohmann ein, einen Bauern, der sich bereit erklärte, das Land zu kaufen – für die Gegenleistung eines Abendessens. Der Kieskonzern überwies die 3,2 Millionen Franken. Der Grundeigentümer konnte damit seine Geschwister, die in der Erbgemeinschaft am Land beteiligt waren, auszahlen und hätte dieses anschliessend dem Strohmann übertragen. Dazu kam es jedoch nie. Die Abmachung fiel ins Wasser.

Daraufhin versuchte der «Kies-Baron» zunächst seine Frau einzusetzen, um an das Land zu kommen und versuchte es später selbst. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern verweigerte aber die Übertragung. Dabei ging es auch darum, dass der Preis für das Land zu hoch war.

Grundstückpreis als zu tief angegeben

Schliesslich soll der Luzerner die Kaufverträge derart frisiert haben, dass er die Grundstücke kaufen konnte. Er soll sich von mehreren Notaren fälschlicherweise beglaubigen lassen haben, dass diese statt drei Millionen 1,3 Millionen Franken kosten. So konnte er einige Grundstücke selbst erwerben. Bei einem weiterem wickelte er den Kauf über eine Firma für Herrenmode ab, in die er involviert war.

Vor Gericht stellte sich denn auch die Frage, wie viel die Notare über die frisierten Verträge wussten, oder ob sie gänzlich getäuscht worden waren. Schlussendlich spielte es denn aber keine Rolle mehr. Da die Vertragsabschlüsse 2007 stattfanden, galt der Vorwurf der Urkundenerschleichung als verjährt.

Nicht so der des Steuerbetrugs. Der Kies-Händler und der Grundstückeigentümer wurden beschuldigt, das Steueramt mit den zu tief angegebenen Kaufpreisen um gut 400'000 Franken Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer betrogen zu haben.

Vor Gericht beteuerten die Beschuldigten ihre Unschuld und sich keiner strafbaren Handlungen bewusst gewesen zu sein.

«Erhebliches Mass» an krimineller Energie

Wie dem begründeten Urteil zu entnehmen ist, sah das Kriminalgericht dies aber anders. Das Sparen von Steuern sei wohl nicht das primäre Ziel des Beschuldigten gewesen, er habe aber von Anfang an gewusst, dass die Angaben von falschen Grundstückspreisen darauf hinauslaufen würde. Er habe ein komplexes Konstrukt aus Verträgen aufgebaut und einen sorgfältigen Plan ausgeheckt.

Zudem habe er ein «erhebliches Mass» an krimineller Energie gezeigt und aus rein egoistischen und finanziellen Beweggründen gehandelt. Er sowie der Mitbeschuldigte seien sich sehr wohl bewusst gewesen, dass die Steuern zu tief ausfallen würden. Damit hätten sie direktvorsätzlich gehandelt.

Dafür sprach das Luzerner Kriminalgericht Mitte vergangenes Jahres 15 Monate Gefängnis. Einen weiteren Monat gibt es, weil der Mann bereits fünffach vorbestraft ist. Die Verstösse reichen von Tierquälerei über Verletzung der Verkehrsregeln bis hin zu Veruntreuung. Der Mitbeschuldigte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide haben Berufung angekündigt.

Verwendete Quellen
  • Begründetes Urteil des Kriminalgerichts
  • Medienarchiv zentralplus
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Gubsi
    Gubsi, 15.03.2024, 17:26 Uhr

    Schliesslich wird man die Betrüger laufen lassen und ihnen eine Entschädigung auszahlen. Im Luzernischen werden stets beide Augen zugedrückt – beispielsweise bei der Schweinemast.

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