Adligenswiler wehrten sich gegen Gestank

«Bin erleichtert»: Hühnerstall scheitert vor Bundesgericht

Petra Lustenberger hatte gegen den geplanten Pouletmaststall Beschwerde eingelegt. (Bild: zvg/Adobe Stock)

Ein Landwirt wollte in Adligenswil einen Pouletmaststall bauen. Das Bundesgericht schiebt ihm nun einen Riegel vor. Damit heisst es die Beschwerde von Anwohnern gut, die seit vielen Jahren gegen den Stall kämpfen.

Petra Lustenberger fällt ein Stein vom Herzen. 68 Meter von ihrem Haus an der Dottenbergstrasse in Adligenswil entfernt, plante ein Bauer, einen Hühnermaststall mit 72’000 Tieren zu errichten. Lustenberger und anderen Anwohnern passte das aber nicht (zentralplus berichtete). Nun hat das Bundesgericht dem Vorhaben einen Riegel geschoben. «Ich bin über das Urteil erfreut und bin erleichtert, dass kein Pouletmaststall in unserer Nähe gebaut wird», sagt Lustenberger auf Anfrage von zentralplus. Sie betont auch, dass es ihr beim Urteil nicht um Sieger und Verlierere gehe, sondern um die Sache selbst. Es sei aber wichtig, dass die Gemeinde und der Kanton in ihre Schranken verwiesen worden seien.

Dem Urteil geht ein jahrelanger Streit voraus. 2016 ging bei der Gemeinde Adligenswil erstmals ein Baugesuch für den Stall ein. Dagegen formierte sich aber Widerstand. Rund um Petra Lustenberger entstand die IG Dottenberg. Die Befürchtung: «Das Naherholungsgebiet Dottenberg ist durch einen industriellen Hühnermastbetrieb gefährdet. In Adligenswil stinkts bald zum Himmel», machte die IG ihrem Frust Luft. Die Anwohnerinnen befürchteten, dass der Mastbetrieb den Dottenberg mit Gestank und Lärm verpesten würde. Ausserdem wäre eine Zunahme von Lastwagenverkehr zu erwarten, so die Argumente.

Behörden liessen gewähren

Es folgten einige Beanstandungen, das Projekt wurde überarbeitet und 2021 von der Gemeinde trotzdem gutgeheissen. Die Anwohner wehrten sich mit einer Petition – aber die Behörden schenkten ihnen kein Gehör. Schliesslich zogen sie vors kantonale Verwaltungsgericht. Auch dieses wies die Beschwerden ab, und so gelangte Petra Lustenberger schliesslich ans Bundesgericht. Dieses gab ihr nun zum Teil recht und hiess die Beschwerde gut. «Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für seine Werte und Überzeugungen einzustehen und hartnäckig zu bleiben, auch wenn der Weg für alle Beteiligten lange und mühsam war», so Lustenberger.

Beim Urteil geht es hauptsächlich um die Distanz des geplanten Betriebs zu Wohnhäusern. Laut Vorschriften des Bundes darf im Umfeld von 67 Metern um einen Mastbetrieb kein bewohntes Gebäude stehen. Dies wäre aber in Adligenswil der Fall gewesen.

Haus zu nahe am Stall

Dabei handelt es sich allerdings nicht um Lustenbergers Haus, sondern um ein Gebäude, das dem Landwirt selbst gehört und an Dritte vermietet ist. Der geplante Stall wäre 21 Meter davon entfernt gebaut worden, also innerhalb der nicht erlaubten Zone. Wie aus dem Urteil hervorgeht, liess das Bundesgericht das Argument nicht gelten, das Haus gehöre quasi zum Betrieb.

Mit dem Urteil stösst das Bundesgericht auch die Entscheide der Gemeinde Adligenswil und des kantonalen Baudepartements um. Die Gerichtskosten von 4000 Franken müssen die Gemeinde, der Kanton und der Landwirt bezahlen. Der Landwirt war bisher nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Verwendete Quellen
  • Bundesgerichtsentscheid vom 15. Januar
  • Telefonischer und schriftlicher Austausch mit Petra Lustenberger
  • Anfrage an betroffene Landwirte
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16 Kommentare
  • Profilfoto von Mani Neukomm
    Mani Neukomm, 07.02.2024, 12:07 Uhr

    Die Bewilligung durch den jetzigen Gemeinderat erstaunt nicht. Auch die permanente Güllerei stört ihn nicht. Beinahe täglich stinkts im Dorf am Abend und kaum jemanden scheint das zu stören. Ein Säulimastbetrieb steht in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet, der regelmässig das Quartier mit bestialischem Gestank überzieht. Die Adliger hätten auch den Hühnerstall hingenommen.

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    • Profilfoto von Die Wahrheit
      Die Wahrheit, 07.02.2024, 13:11 Uhr

      Wer war zuerst der Bauer oder das Wohnquartier? Bin in der Landwirtschaftszone aufgewachsen und bin auch gross geworden und es hat mich nie gestört. In der Stadt ist es dann besser mit dem Gestank von den Autos? Sitzen Sie doch mal morgens in einen ÖV, da riechts strenger. Und bitte nicht mehr auf dem Dottenberg spazieren gehen sonst „schmöckts“ dann vieleicht auch nicht so guet wenn Sie an den Ställen vorbeigehen 😉

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      • Profilfoto von Gerry W.
        Gerry W., 07.02.2024, 14:14 Uhr

        Früher gab es ausschliesslich Bauern in der Schweiz. Da ist die Fragestellung, wer zuerst da war, müssig. Etwa so wie die Frage, wie sich die Subventionen für die Bauern entwickelt haben.
        Heute haben wir folgende die Ausgangslage: Wir bezahlen so viel wie noch nie für so wenige Bauern wie noch nie und müssen uns dafür so stark anstinken lassen wie noch nie, weil es immer mehr industrielle landwirtschaftliche Betriebe gibt. Doch muss das in einem Wohnquartier stattfinden? Gesetzgeber und Justiz sind offenbar der Meinung NEIN. Von ÖV und Spaziergängen steht da jedoch nichts.

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    Yannick Hagmann, 07.02.2024, 10:03 Uhr

    Vorliegend geht es um die im Gesetz für jeden einsehbar festgelegten Mindestabstände.

    Rechtsbeugung (also eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts) durch Richter und Amtsträger in einer Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei wäre strafbar im Sinne des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB).

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    I. Senn, 07.02.2024, 05:29 Uhr

    Ich frage mich auch, wie artgerecht diese Masthühner gehalten werden. Lärmemissionen und Gestank ist vorprogrammiert. Wurde richtig entschieden!

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    Peter Süss, 06.02.2024, 19:43 Uhr

    Ein Stall für 72’000 Hühner pro Jahr ist nicht das Gleiche wie ein Stall für 72’000 Hühner. Der Unterschied ist sogar sehr gross, dass sollte präzisiert werden.

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    Die Wahrheit, 06.02.2024, 18:15 Uhr

    Kommentar gelöscht

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      Tobi, 06.02.2024, 19:08 Uhr

      Das tönt sehr interessant. Da könnte doch noch ein bisschen nachgestochert werden. Die @arme“.

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    • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
      Loris Fabrizio Mainardi, 06.02.2024, 19:34 Uhr

      Dieser Kommentar ist persönlichkeitsverletzend und sollte von Zentralplus umgehend gelöscht werden!

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      • Profilfoto von Philipp Meier
        Philipp Meier, 06.02.2024, 23:24 Uhr

        Aber wahr war er. Ihr Haus steht 68 Meter weit weg. Also betrifft es sie keinen Deut. Und auch der Rest entsprach den Tatsachen.

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      • Profilfoto von Thomas
        Thomas, 06.02.2024, 23:31 Uhr

        Ihr ging es in keiner Weise um den Gestank. Nur mal auf der Webseite der IG nachlesen.
        Ihre Worte:
        Es wird höchste Zeit, dass die Menschen die Klimakrise ernst nehmen, den Tieren und der Natur mit Respekt begegnen und das Konsumverhalten ändern, dann ändern sich auch die Produktionsstätten. Der Anfang liegt bei jedem einzelnen.
        Auf gut Deutsch eine Veganerin der es nur darum ging dass kein Fleisch produziert wird. Aber dann vor Gericht behaupten es ginge um Gestank und weiss nicht was.

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    Renato, 06.02.2024, 18:08 Uhr

    Was lernen wir daraus? Was das Luzerner Gericht entscheidet ist meist egal. Krass

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    • Profilfoto von schaltjahr
      schaltjahr, 12.02.2024, 21:43 Uhr

      Der bekannte Luzerner Filz eben … Nur wer bis zum Bundesgericht durchhält kann auf Recht Hoffen …

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    Ruedi Rüebli, 06.02.2024, 16:15 Uhr

    Schon wieder ein Gefälligkeitsurteil vom Luzerner Kantonsgericht. Wer sind die Richter?

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    • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
      Loris Fabrizio Mainardi, 06.02.2024, 19:47 Uhr

      Was schon erstaunt: Gleich 3 lokale Instanzen (Gemeinde Adligenswil, Kantonales Baudepartement und Kantonsgericht) haben den fehlenden Mindestabstand ignoriert und für den Bauern bzw. dessen Massentierhaltungsprojekt entschieden.

      Im nun aufgehobenen Urteil vom 29.06.2022 hatten mitgewirkt: Kantonsrichter Hunkeler (Mitte), Kantonsrichter Eiholzer (Mitte) und Kantonsrichterin Bühlmann (SVP).

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      • Profilfoto von Paul
        Paul, 06.02.2024, 21:24 Uhr

        Danke für die infos. Sehr spannend…… und auch oje minee

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