Er lebt in einem Wohnwagen

Zuger kann nicht abstimmen – jetzt wird Politik aktiv

Wie weiter mit einem Zuger, der in seinem Wohnwagen lebt und seither nicht mehr abstimmen kann? Das will die Zuger GLP von der Regierung wissen. (Bild: zvg)

Ein Zuger hat seit vergangenem Dezember keinen fixen Wohnort mehr. Seither kann er nicht mehr wählen und abstimmen. Nun wollen die Grünliberalen Auskunft dazu.

Sandro R. (Name der Redaktion bekannt) wohnte zwölf Jahre lang in Steinhausen, ehe er sich im vergangenen Dezember dazu entschied, fortan in einem Wohnwagen und einem VW-Bus zu leben. Entsprechend meldete er sich bei der Gemeinde ab. Gegenüber zentralplus erklärte er: «Ich konnte keinen fixen neuen Wohnort angeben, da ich nicht wusste, wo ich mit meinem Wohnwagen letztlich leben würde. Entsprechend wurde ich nach ‹unbekannt› abgemeldet.»

Es folgte ein langes Hin und Her mit den Behörden. Sich in einer anderen Gemeinde anmelden, funktionierte nicht. Durch den fehlenden Wohnsitz kann er entsprechend auch nicht am politischen Leben teilhaben.

Ist «Van-Life» vereinbar mit Stimm- und Wahlrecht?

Nun verlangen die Grünliberalen des Kantons Zug Auskunft zum Fall. Sie wollen wissen, ob es im Kanton Zug möglich ist, ein sogenanntes «Van-Life» mit dem Stimm- und Wahlrecht zu vereinbaren. «Das Leben im Van oder auf Reisen ohne festen Wohnsitz bietet eine einzigartige Freiheit und Flexibilität und immer mehr Menschen entscheiden sich, über eine gewisse Zeit von einigen Monaten oder Jahren dieses Lebensmodell zu verfolgen», schreiben sie in einer soeben im Kantonsrat eingereichten Kleinen Anfrage.

Die Partei will von der Zuger Regierung auch wissen, ob eine Person ihr Stimm- und Wahlrecht verliert, wenn sie sich über drei Monate auf Reisen befindet, die Wohnung im Kanton aufgibt und abgemeldet wird. Ausserdem fragt sie die Exekutive, welche Möglichkeiten diese sehe, um eine unbürokratische Lösung für Menschen zu schaffen, die über drei Monate auf Reisen sind und ob eine ähnliche Handhabung wie bei den Auslandschweizer denkbar sei.

Verwendete Quellen
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