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Kanton Zug: Achtes Revisionspaket

Änderung des Steuergesetzes: Wer wirklich profitiert

Am 26. November stimmen die Zuger Stimmberechtigten über die Änderung des Steuergesetzes ab. (Bild: Adobe Stock)

Kurz nach den eidgenössischen Wahlen erhalten die Zuger Stimmberechtigten ein weiteres Abstimmungscouvert: Es handelt sich dabei um die wichtige Abstimmung zur Änderung des Steuergesetzes vom 26. November. Was ihrer Meinung nach von der Revision zu halten ist, erklärt Gemeinderätin Delia Meier von der ALG.

In Kürze geht es darum, dass die Vermögenssteuer gesenkt und der Einkommenssteuertarif angepasst werden soll. Persönliche Abzüge, welche im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie als befristete Konjunkturmassnahme eingeführt wurden, sollen unbefristet auf der aktuellen Höhe fortgeführt werden. Ebenfalls vorgesehen sind höhere Abzüge für die Dritt- und Eigenbetreuung von Kindern unter 14 Jahren.

Da der Kantonsrat diesen Sommer das sogenannte Behördenreferendum beschlossen hat, hat das Volk nun das letzte Wort. «Ein Gewinn für alle Gemeinden und die ganze Zuger Bevölkerung», so wird das achte Steuerpaket auf einem Flyer aller bürgerlichen Parteien und den Zuger Gewerbeverbänden angepriesen. Doch stimmt das wirklich?

Nicht der Zuger Mittelstand profitiert

Eine Übersicht der Vorlage und daraus resultierende Berechnungen des SRF zeigen Folgendes: Eine alleinstehende Person mit einem Vermögen von 60’000 Franken würde durch die Vorlage keinen Rappen Steuern sparen, so betrüge der neue Steuerbetrag bei diesem Einkommen wie bisher gut 900 Franken.

Ähnlich sieht es für Verheiratete aus: Die geplanten Änderungen des Steuergesetzes greifen erst ab einem Vermögen von 65’000 Franken für Einzelpersonen und 130’000 Franken für Verheiratete. Hingegen eine alleinstehende Person mit einem Vermögen von 400’000 Franken würde neu Tausende von Franken weniger Steuern bezahlen.

Diese Zahlen machen für mich klar: Es ist wieder einmal nicht, wie so oft angepriesen, der Zuger Mittelstand, der von der Vorlage profitiert. Sondern diejenigen, die bereits heute gut situiert sind. Wer hat, dem wird gegeben. Und ganz abgesehen davon, wer von der Vorlage profitiert: Ist eine Steuersenkung im Kanton Zug überhaupt nötig?

Wohnraumknappheit wird verschärft

So sind wir bereits heute im schweizweiten Steuerwettbewerb die Nummer eins. Mit einer erneuten Steuersenkung heizen wir das «race to the bottom» weiter an und noch mehr Steuergelder fliessen aus anderen Kantonen und Ländern in den Kanton Zug. Zudem ist zu erwarten, dass die erneuten Steuersenkungen noch mehr Personen mit sehr hohem Einkommen von über 250’000 Franken nach Zug locken werden.

Doch was heisst das für den Zuger Mittelstand? Es ist leider ein bekanntes Phänomen, dass Steuersenkungen dem Mittelstand und Personen mit tiefen Einkommen schaden, indem sie die Wohnraumknappheit verschärfen und die Mietpreise nach oben treiben. In einem Kanton, der bereits heute die höchsten Mietpreise der Schweiz kennt und dessen Leerwohnungsbestand minimal ist, ist eine weitere Verschärfung dieser Situation nicht vertretbar.

Zugunsten der Zuger Bevölkerung?

Viel eher möchte ich dafür plädieren, dass wir die gute finanzielle Lage unseres Kantons dafür nutzen, die Steuereinnahmen für wichtige Investitionen zu nutzen, die tatsächlich der Zuger Bevölkerung zugute kommen. Sei dies in den Wohnungsbau, den Klimaschutz oder für soziale Projekte.

In diesem Sinne möchte ich dazu auffordern, beim Ausfüllen des Abstimmungscouverts daran zu denken: Was für einen Kanton Zug wünschen wir uns für die Zukunft? Ein Schweizer Monaco für die Superreichen oder einen Ort mit guter sozialer Durchmischung, an dem sich der Mittelstand das Leben noch leisten kann?

Verwendete Quellen
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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Fritz Wettstein
    Fritz Wettstein, 16.11.2023, 09:10 Uhr

    Steuersenkung

    Wie passt das zusammen? Da sollen die Steuern gesenkt werden obwohl doch bei der Unterstützung der nicht so gut bemittelten noch einiges zu im Argen liegt. Dem Tagi vom 13. November entnehme ich dass der Kanton Zug unterdurchschnittliche Prämienverbilligungen gewährt. In nur sieben Kantonen sind die Prämienverbilligungen niedriger als in Zug. Interessant daran ist, das die Mehrheit derjenigen Kantone die bei den Prämienverbilligungen noch knausriger als Zug sind, auch Steuergünstig sind. Basel Stadt als Spitzenreiter richtet Prämienverbilligungen aus welche 44% höher sind als jene von Zug. In absoluten Zahlen: 3’679 Franken in Basel, 2’056 Franken in Zug.

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  • Profilfoto von Tabea Zimmermann Gibson
    Tabea Zimmermann Gibson, 09.11.2023, 23:50 Uhr

    Wer will ein Zuger Monaco? Bereits 2009 wurden im Kanton Zug die Steuern für Superreiche um 20% gesenkt. Die Wohnkosten sind seither massiv gestiegen. Zwischen 2011 und 2021 haben rund 36’000 Personen, fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung des Kantons Zug, den Kanton verlassen. Nicht alle freiwillig, sondern weil das Wohnen hier zu teuer geworden ist. Ich will kein «Zuger Monaco für Superreiche». Ich will einen Kanton mit einer guten Bevölkerungsmischung. Je mehr wir die Steuern senken, desto schwieriger wird das.
    Dass der Kanton Zug neu der Anteil Gemeinden für den Nationalen Finanzausgleich übernimmt, ist absolut in Ordnung, auch der höhere Abzug für Kita-Kosten. Mit dieser Steuerrevision würden aber auch die Vermögenssteuern massiv gesenkt. Dies würde noch mehr Vermögende anziehen und der Zuger Wohnungsmarkt weiter anheizen. Die vorliegende Steuerrevision ist somit nicht im Interesse des Zuger Mittelstandes. Sagen deshalb auch Sie Nein zur Steuerrevision. Damit auch unsere Kinder weiterhin hier im Kanton Zug wohnen können.

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  • Profilfoto von Fabio Iten
    Fabio Iten, 09.11.2023, 16:14 Uhr

    Leider hat Frau Meier nur einen kleinen Teil der neuen Steuerrevision gelesen. Es ist eben nicht nur die Vermögenssteuer betroffen, deshalb heisst es auch Steuerpaket. Der Mittelstand profitiert sehr wohl. Erstens von der Einkommenssteuersenkung, diese betrifft explizit den Mittelstand. Weiter die Erhöhung der persönlichen Abzüge, die Erhöhung der Drittbetreuungskosten und die Erhöhung der Eigenbetreuungskosten. Eine Familie kann dann beispielsweise pro Kind maximal 37’000 Franken steuerlich abziehen. Schade, wenn eine Vorlage durch solch einseitige Kolumnen in den Dreck gezogen werden. Bitte in Zukunft die ganze Wahrheit beleuchten.

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  • Profilfoto von Franz
    Franz, 09.11.2023, 16:02 Uhr

    Zitat: «Eine alleinstehende Person mit einem Vermögen von 60’000 Franken würde durch die Vorlage keinen Rappen Steuern sparen, so betrüge der neue Steuerbetrag bei diesem Einkommen wie bisher gut 900 Franken.»
    Oder: «Ähnlich sieht es für Verheiratete aus: Die geplanten Änderungen des Steuergesetzes greifen erst ab einem Vermögen von 65’000 Franken für Einzelpersonen und 130’000 Franken für Verheiratete.»
    Wenn frau sich in der Materie nicht auskennt, sollte sie ihren Text gegenlesen lassen.
    Und zum Inhalt: Fast keine Steuern bezahlen und dann noch jammern, dass nicht profitiert werden kann. Genau mein Humor!

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 09.11.2023, 14:22 Uhr

    Die üblichen Lügen halt. So lange die NormalbürgerInnen unrealistische Träume vom Lottogewinn oder von der Millionen-Erbschaft hegen, werden sie immer wieder darauf reinfallen. Dabei sind die Parolen seit 40 Jahren identisch: «eine Vorlage für die KMU» (Grosskonzerne), «für den Mittelstand» (für die oberen 10’000), «für mehr Fairness» (gegen die sozial Schwachen). Interessant wäre eine statistische Analyse: Wie viele stimmberechtigte ZugerInnen gibt es, wie viele üben ihr Stimmrecht aus, und welches Einkommen erzielen sie?

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