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Katharinli musste sterben: Teil 2

Wie der Horwer Kindsmörder der Todesstrafe entkam

Nach der Verurteilung wurde eine Guillotine organisiert. (Bild: Historisches Museum Luzern)

In seinem letzten Blogbeitrag schilderte Damals-Blogger Yann-Alexander Hage vom Verbrechen, das Kathrinlis Ende war. Diese Fortsetzung handelt vom Prozess, der Katharinlis Vater und Mörder gemacht wurde. Ein Todesurteil wird ausgesprochen. Alles, was Mattmann noch retten kann, ist eine Begnadigung.

Am 24. April 1885 ist am Kornmarktplatz kein Durchkommen möglich. Vor dem Rathaus drängen sich unzählige Schaulustige. Sie alle sind gekommen, um einen Blick auf den angeklagten Kindsmörder Jakob Mattmann zu werfen (zentralplus berichtete). Seit Stunden stehen sie herum und warten. Der Tod des kleinen Katharinli hatte grosse Wellen geschlagen und die öffentliche Aufmerksamkeit an sich gerissen. Die Versammelten wollen einen Blick auf den «gefühlslosen Unmensch» erhaschen.

Die konservative Zeitung «das Vaterland» titelt: «(Der) Abgrund schauerlichster menschlicher Verworfenheit hat in der Bevölkerung allseitig grosse Entrüstung hervorgerufen». Dann ist es endlich so weit: Am späten Nachmittag erscheint Jakob Mattmann. Mit gefesselten Händen wird er durch die Menschenmenge geführt. Ihn erwartet die Urteilsverkündigung.

Mord und Brandstiftung

Tags zuvor, am 23. April, wird ihm der Prozess gemacht. In einem zweistündigen Vortrag verliest der Staatsanwalt die Anklage. Dabei wird Mattmann neben dem Mord an seiner Tochter auch Brandstiftung vorgeworfen. In der Todesnacht des Katharinli brannte das Haus von Jakob Mattmanns Vater lichterloh.

Um acht Uhr morgens wird der Prozess eröffnet. Nach der Verlesung der Anklageschrift wird der 26-Jährige gefragt, ob er an der bisherigen Untersuchung etwas zu bemängeln habe: In trotzigem Ton verneint er. Allerdings wären im Vorfeld des Prozesses Aussagen getätigt worden, welche er nie gesagt oder zugegeben hätte.

Daraufhin kommt sein Anwalt, Josef Haid, zu Wort. Er fordert eine «klinische und psychologische» Untersuchung seines Mandanten. Es sei herauszufinden, ob dieser nicht infolge «alcoholischer Genüsse im Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit (die Tat) begangen habe.» Nach einer kurzen Beratung lehnt das Gericht das Begehren der Verteidigung ab.

Züchtigung mit guter Absicht

In seinem Plädoyer führt der Staatsanwalt die grauenvollen Misshandlungen Jakob Mattmanns an seiner fünfjährigen Tochter aus. Die liberale Zeitung «das Tagblatt» bezeichnet es als «meisterhaften Vortrag». Staatsanwalt Johann Wirz wirft ihm Mord und Brandstiftung vor und beantragt die Todesstrafe.

Mattmann gibt zu, seine Tochter umgebracht und genötigt zu haben. Aus Absicht sei der Tod allerdings nicht geschehen: «Ich habe es durch die Züchtigung bloss auf besseren Wege bringen wollen.»

Todesstrafe in Luzern

Während der Prozess um Jakob Mattmann die Gesellschaft bewegt, entbrennt eine Diskussion um die Wiedereinführung der Todesstrafe. 1874 wurde diese ausgesetzt. Die Lager waren klar gespalten. Während die liberale Politik und Presse sich dagegen wehrte, beantragten konservative Stimmen die Wiedereinführung.

Aufgrund mehrerer Gewaltverbrechen in den 1870er Jahren nahm die Diskussion an Fahrt auf. Nach verschiedenen Petitionen wurde 1879 die Partialrevision der bundesweit verbotenen Todesstrafe eingeführt. Der Kanton Luzern nimmt die Vorlage mit 13’000 gegen 6000 Stimmen an. Ab 1885 werden in Luzern in den folgenden 30 Jahren acht Todesurteile ausgesprochen. Vier von diesen werden umgesetzt, die anderen werden verworfen.

Mattmann bittet um Gnade

Am 5. Juni 1885 lädt das Gericht zum Appellationsverfahren gegen das in erster Instanz gefällte Todesurteil gegen Jakob Mattmann. Der Fall erregt sechs Wochen später noch immer grosses Aufsehen: ein Publikum, das «wenn immer möglich noch stärker zudrängte als zuvor beim Kriminalgericht».

Die drohende Todesstrafe setzt Jakob Mattmann sichtlich zu. Einige Tage vor der Appellation hatte er dem Richter einen Brief geschrieben, in welchem er um Gnade bittet. Das Vaterland beobachtet eine Änderung in seinem Verhalten und seiner Körpersprache: «nicht mehr die frühere trotzige Haltung, sondern er sass innerlich gebrochen da, den Blick fortwährend zu Boden geheftet.»

Eine letzte Verzweiflungstat

In einem zweistündigen Referat versucht Mattmanns Anwalt das Verbrechen von einem Mord in einen Totschlag umzuwandeln. Er strebt an, aus der Todesstrafe eine lebenslange Zuchthausstrafe zu machen. Deshalb betont er die schwierigen Umstände, in welchen Jakob Mattmann aufgewachsen sei, und seine starke Alkoholsucht. Schlussendlich kommt der Staatsanwalt zu Wort. Er besteht auf der vorsätzlichen Tötung des Kindes. An den von Jakob Mattmann verübten Taten bestehe kein Zweifel.

Mattmann dämmert langsam sein Schicksal. In einer letzten Verzweiflungstat bittet er um Vergebung. «Jakob Mattmann warf sich auf die Knie nieder, flehte mit emporgehobenen Händen den Richter um Gnade an: Ich bete um Gottes willen, mein Leben zu schonen. (…) fället kein Todesurtheil, damit ich meinen Kindern die Ehre retten kann. Macht mit mir, was ihr wollt, nur schont mein Leben. Ich bitte um Gottes willen darum.» Vergeblich: Nachmittags gegen vier Uhr wird sein Todesurteil bestätigt.

Guillotine stand bereit

Nun gilt es, das Todesurteil umzusetzen. Doch die Mitglieder des Luzerner Regierungsrats tun sich schwer. Sie sind keine Befürworter der Todesstrafe und versuchen, die Verantwortung abzugeben. Dennoch: Das gerichtliche Urteil muss umgesetzt werden. So wird Adolf Meyer-Hersche, Oberschreiber des Justizdepartements, mit der Logistik beauftragt. Er treibt eine Guillotine und einen Scharfrichter auf. Der Hinrichtung steht vorerst nichts mehr im Wege.

Aufgrund verschiedener Gnadengesuche wird für den 15. Juni 1885 eine «ausserordentliche Sitzung des Grossen Rats zur Behandlung des Gnadengesuchs» einberufen. Jakob Mattmann, sein Anwalt und zwei Pfarrer hatten um eine Umwandlung der Todesstrafe gebeten. Auch aus der ganzen Schweiz treffen Briefe ein, in welchen Privatpersonen eine Aussetzung der Hinrichtung erbitten. Nacheinander werden sie verlesen.

Die Begnadigung

Dann kommt der Ratspräsident, Philip Anton von Segesser, zu Wort. «Mattmann hat gegen sein eigenes Fleisch und Blut gewüthet, sich feige an seinem wehrlosen Kinde vergriffen, es ist nichts in seiner That, dass nicht Eckel und Entsetzen erregte. Aber gefährlich ist dieser Mensch fortan nicht mehr. Ich betrachte daher die Hinrichtung des Mattmann nicht als eine durch das Interesse der öffentlichen Sicherheit geförderte Nothwendigkeit.»

Anschliessend kommt es zur geheimen Abstimmung. 95 Ratsmitglieder sprechen sich für die Begnadigung aus, 35 dagegen. Einstimmig stimmen sie daraufhin der lebenslangen Zuchthausstrafe zu. Jakob Mattmann ist dem Tod entkommen. 16 Jahre später, im Jahr 1901, kann er einen weiteren Erfolg verzeichnen. Er wird begnadigt und aus der Haft entlassen. Daraufhin wandert er nach Kanada aus, wo sich seine Spur verliert.

Verwendete Quellen
  • Martin Merki: Ein Luzerner Todesurteil: Jakob Mattmann (Comenius, 1997)
  • Heidi Bossard-Borner, Vom Kulturkampf zur Belle Epoque, Der Kanton Luzern 1875–1914
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Sven Camenzind
    Sven Camenzind, 11.12.2023, 09:44 Uhr

    Was für eine Wendung für Jakob Mattmann. Interessant wäre es zu wissen wie er es geschafft hat eine lebenslange Haftstrafe in nur 16 Jahre zu wandeln.
    Vom bereits verkündeten Todesurteil, zur Chance auf ein neues Leben in Kanada… Das Schicksal war im wohlgesonnen!

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  • Profilfoto von Ronny
    Ronny, 08.12.2023, 14:36 Uhr

    Hoch interessanter Artikel. Danke.

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