ZH: «Marsch fürs Läbe» darf marschieren
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich heisst eine Beschwerde der Stadt Zürich zum «Marsch fürs Läbe» teils gut. Die Stadt hatte sich dagegen gewehrt, den Abtreibungsgegnern einen Demonstrationszug bewilligen zu müssen. Zürich müsse den Demonstrationszug zwar zulassen, dürfe aber die Route festlegen, teilt das Verwaltungsgericht mit. Während die Stadt nur eine stehende Kundgebung auf einem Platz bewilligt hatte, gewährte das Statthalteramt der Organisation die Bewilligung auch für einen Marsch. Grund für den Rechts-streit sind Sicherheitsbedenken der Stadt. Die letzte Austragung des Anlasses endete mit einem Polizeieinsatz wegen Gegendemonstranten.
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