ZH-Gericht zu Umkleidezeit in Spitälern

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Umkleidezeit von Spitalangestellten bezahlt werden muss. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht, wie das SRF-Regionaljournal Zürich-Schaffhausen berichtet. Die Gewerkschaft vpod ziehe den Entscheid nun ans Bundesgericht weiter. Spitäler argumentieren mit hohen Mehrkosten dagegen.

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Umkleidezeit von Spitalangestellten bezahlt werden muss. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht, wie das SRF-Regionaljournal Zürich-Schaffhausen berichtet. Die Gewerkschaft vpod ziehe den Entscheid nun ans Bundesgericht weiter. Spitäler argumentieren mit hohen Mehrkosten dagegen.

Quelle:swisstxt
ZH-Gericht zu Umkleidezeit in Spitälern
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