Automatische Neubeurteilung

Werden die Massnahmen verlängert, bekommen Zuger Härtefälle mehr Geld

Gerade Gastrobetriebe kämpfen wegen der Schliessung teilweise ums Überleben. (Bild: leb)

Sollten Betriebe über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben müssen, können sie im Kanton Zug weiterhin Härtefallgelder beziehen. Eine erneute Anmeldung ist dafür nicht nötig.

Restaurants und Läden müssen bis am 28. Februar geschlossen bleiben, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Der Bundesrat berät am Mittwoch über schrittweise Lockerungen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass nicht alles gleich am 1. März öffnen kann.

Für viele macht dies die Situation nicht einfacher, ihnen steht das Wasser ohnehin schon bis zum Hals. Im Kanton Zug können sie deshalb weiter auf Härtefallgelder hoffen. Bisher sind über 15 Millionen Franken dafür vorgesehen. «Wir haben die bisherigen Härtefallbeiträge vor dem Hintergrund eines zweimonatigen Teil-Lockdowns gewährt», wird Finanzdirektor Heinz Tännler in einer Mitteilung zitiert. «Sollte dieser Zustand länger als bis Ende Februar 2021 dauern, müssen wir uns den bereits bewilligten Gesuchen nochmals annehmen.» In anderen Worten: Die bereits bewilligten Gesuche werden dann nochmals automatisch neu beurteilt. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig.

Auch wenn der Bundesrat nun doch beschliessen sollte, alles zu öffnen und zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Lockdown notwendig wird, werden die Gesuche automatisch neu überprüft. Die betroffenen Unternehmen werden dann über die Beiträge informiert.

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