Wer kifft, riskiert Fahruntüchtigkeit

Wer fährt, kifft nicht: Im Strassenverkehr gilt in Sachen Cannabis Nulltoleranz. Das hält das Bundesgericht fest. Das oberste Schweizer Gericht bestätigt damit ein Urteil aus dem Kanton Aargau und weist die Beschwerde eines Autofahrers ab. Dieser war vom Aarauer Obergericht wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. In seinem Blut befand sich zu viel THC. Der Beschwerdeführer erklärte, der THC-Grenzwert sage nichts darüber aus, wie die Substanz wirke, und dieser sei zu tief angesetzt. Der Grenzwert im Strassenverkehr möge diskussionswürdig sein, so die Bundesrichter. Der Mann habe die Fahruntüchtigkeit aber inkauf genommen.

Quelle:swisstxt
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