Was sind Erst- und Zweitstimmen?
Der Bundestag, das deutsche Parlament, wird über eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl gewählt. Das soll eine Parteienzersplitterung verhindern. Die Wählerinnen und Wähler haben dabei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie eine Kandidatin oder einen Kan- didaten aus ihrem Wahlkreis per Direktwahl in den Bundestag. Über diese Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben. Mit der Zweitstimme wählen sie die Länderliste einer Partei. Diese entscheidet darüber, wie stark die Parteien im Parlament vertreten sind. Auf diese Weise wird über die andere Hälfte der Sitze im Bundestag entschieden.
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